15.04.2019, 11:25
Im Oktober 2019 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Niedersachsen:
01.04.: ZU
02.04.: A 1
07.04.: ZG
08.04.: A 2
10.04.: SR
11.04.: W/SR; W/VR
14.04.: VR
15.04.: VA
NRW:
01.04.: Z 1
02.04.: Z 2
07.04.: Z 3
08.04.: Z 4
10.04.: S 1
11.04.: S 2
14.04.: V 1
15.04.: V 2
Rheinland-Pfalz:
01.04.
02.04.
07.04.
08.04.
10.04.
11.04.
14.04.
15.04.
Sachsen-Anhalt:
01.04.
02.04.
07.04.
08.04.
10.04.
11.04.
14.04.
15.04.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
01.04.: ZR-I
02.04.: ZR-II
07.04.: ZHG
08.04.: ZR-III
10.04.: StR-I
11.04.: StR-II
14.04.: ÖR-I
15.04.: ÖR-II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
Niedersachsen:
01.04.: ZU
02.04.: A 1
07.04.: ZG
08.04.: A 2
10.04.: SR
11.04.: W/SR; W/VR
14.04.: VR
15.04.: VA
NRW:
01.04.: Z 1
02.04.: Z 2
07.04.: Z 3
08.04.: Z 4
10.04.: S 1
11.04.: S 2
14.04.: V 1
15.04.: V 2
Rheinland-Pfalz:
01.04.
02.04.
07.04.
08.04.
10.04.
11.04.
14.04.
15.04.
Sachsen-Anhalt:
01.04.
02.04.
07.04.
08.04.
10.04.
11.04.
14.04.
15.04.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
01.04.: ZR-I
02.04.: ZR-II
07.04.: ZHG
08.04.: ZR-III
10.04.: StR-I
11.04.: StR-II
14.04.: ÖR-I
15.04.: ÖR-II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
24.08.2019, 08:54
NRW (1.) Oktober - Wer ist alles dabei?
Kann jemand von Euch sagen, welche AGs in NRW alle schreiben?
LG Kacy
Kann jemand von Euch sagen, welche AGs in NRW alle schreiben?
LG Kacy
25.08.2019, 09:33
Hier Bochum. Aufregung steigt langsam. Sonst noch wer aus dem OLG Bezirk Hamm?
Wäre interessant zu wissen für spätere Durchfallquote etc.
Wäre interessant zu wissen für spätere Durchfallquote etc.
26.08.2019, 08:54
Bald geht es los. Noch welche aus Niedersachsen hier?
02.09.2019, 16:36
yep. bin aber NRW. Stimmung steigt
12.09.2019, 10:29
Rechnet ihr mit einer strafrechtlichen Urteilsklausur in NRW? Bisher kam erst ein Urteil dran. Die Monate Oktober bis Dezember sind jetzt echt gefährlich.
12.09.2019, 10:31
18.09.2019, 13:30
Hey,
ich wollte kurz fragen, ob irgendjemand aus NRW schon die Ladung zu den Aufsichtsarbeiten bekommen hat?
Viele Grüße!
ich wollte kurz fragen, ob irgendjemand aus NRW schon die Ladung zu den Aufsichtsarbeiten bekommen hat?
Viele Grüße!
19.09.2019, 08:12
01.10.2019, 14:41
Fandet ihr die Klausur heute in Niedersachsen auch zu einfach? Will mich keinesfalls beschweren, aber denke jeder der halbwegs gut vorbereitet ist hat die Klausur locker lösen können. Wo gab es denn dann die Punkte für die höheren Noten zu holen?