03.10.2019, 14:14
03.10.2019, 14:20
(03.10.2019, 14:14)Gast schrieb:(03.10.2019, 14:09)NDS schrieb: Gab es in Niedersachsen auch eine Schwester???? Hab ich voll übersehen bzw. überlesen....Kann sein, dass die weggelassen wurde. ZR1 hatte bei euch ja auch nur 15 Seiten Aktenauszug, hier beim GPA waren es 20.
Ja also bei uns war es sowieso etwas anders, hier war der Neffe verstorben und hatte mit seiner GmbH das Grundstück gekauft und der Onkel war Erbe und Mandant. Frag mich trozdem ob ich die Schwester von irgend wem übersehen habe.. jez....
03.10.2019, 17:09
apropos Z I: hat jemand verstanden, wieso es eine beweisaufnahme gab? Ging die Klage durch?
03.10.2019, 17:56
(03.10.2019, 17:09)HH-Klausi schrieb: apropos Z I: hat jemand verstanden, wieso es eine beweisaufnahme gab? Ging die Klage durch?
Nicht verstanden, war irgendwie unnötig. Ging bei mir durch bis auf Zahlungsantrag bzgl. der vorgerichtlichen Kosten, da gabs bei mir nur Freistellung und im übrigen Abweisung.
03.10.2019, 22:17
Hat jmd das Thema aufgeworfen, dass die wirksame Erbschaft an der fehlenden erwiesenen Vaterschaft scheitern konnte? Also dass bei nicht ehelichen Kindern zur Feststellung der Erbschaft Urteil Beschluss oder Anerkennung über die Vaterschaft vorliegen muss?
03.10.2019, 22:25
(03.10.2019, 22:17)Noclue schrieb: Hat jmd das Thema aufgeworfen, dass die wirksame Erbschaft an der fehlenden erwiesenen Vaterschaft scheitern konnte? Also dass bei nicht ehelichen Kindern zur Feststellung der Erbschaft Urteil Beschluss oder Anerkennung über die Vaterschaft vorliegen muss?
Nö, das Verwandtschaftsverhältnis war unstreitig.
03.10.2019, 23:40
Ich habe im Ergebnis ein Ruhen des Verfahrens beantragt, da die Anfechtung des Versäumnis der Ausschlagungsfrist nach 1956 BGB beim Nachlassgericht erfolgen sollte. Damit wäre die Beseitigung der Stellung als Erbe des Mandanten (Onkel) möglich und die Klage wäre damit unschlüssig. Ansonsten habe ich die Zahlungspflicht im Gutachten wg. wirksamer Anfechtung des Kaufvertrages entfallen lassen.
04.10.2019, 09:17
Hat noch jemand die cic gerichtet auf Vertragsrückabwicklung durchgehen lassen und ausnahmsweise das Wegfallen des Lohnanspruchs auch bei Rückabwicklung mit ex-nunc-Wirkung bejaht, weil der Grund hierfür im Vertragsschluss selbst liegt und das Rechtsgeschäft ohne die Sonderregelung des 144 auch nach 123 anfechtbar gewesen wäre?
04.10.2019, 09:29
(03.10.2019, 23:40)Gast RLP schrieb: Ich habe im Ergebnis ein Ruhen des Verfahrens beantragt, da die Anfechtung des Versäumnis der Ausschlagungsfrist nach 1956 BGB beim Nachlassgericht erfolgen sollte. Damit wäre die Beseitigung der Stellung als Erbe des Mandanten (Onkel) möglich und die Klage wäre damit unschlüssig. Ansonsten habe ich die Zahlungspflicht im Gutachten wg. wirksamer Anfechtung des Kaufvertrages entfallen lassen.Bin mir nicht sicher, ob Ausschlagung einer Erbschaft überhaupt zweckmäßig sein kann, wenn man nicht weiß, was sonst noch so dahinter schlummert. Könnte ja sein, dass der geschäftsumtriebige Erblasser große Vermögenswerte hatte, die weit über die 30k der Klage hinausgehen und dann futsch wären.
04.10.2019, 09:42
(04.10.2019, 09:29)Gast schrieb:(03.10.2019, 23:40)Gast RLP schrieb: Ich habe im Ergebnis ein Ruhen des Verfahrens beantragt, da die Anfechtung des Versäumnis der Ausschlagungsfrist nach 1956 BGB beim Nachlassgericht erfolgen sollte. Damit wäre die Beseitigung der Stellung als Erbe des Mandanten (Onkel) möglich und die Klage wäre damit unschlüssig. Ansonsten habe ich die Zahlungspflicht im Gutachten wg. wirksamer Anfechtung des Kaufvertrages entfallen lassen.Bin mir nicht sicher, ob Ausschlagung einer Erbschaft überhaupt zweckmäßig sein kann, wenn man nicht weiß, was sonst noch so dahinter schlummert. Könnte ja sein, dass der geschäftsumtriebige Erblasser große Vermögenswerte hatte, die weit über die 30k der Klage hinausgehen und dann futsch wären.
Ja, zum Beispiel ein Grundstück