17.01.2023, 15:42
Hey ihr Lieben,
mir ist gerade eine etwas blöde Frage aufgekommen. Ich habe einen Einspruch gegen einen Strafbefehl morgen zu verhandeln. Meine Hoffnung ist, dass der Angeklagte den Einspruch einfach zurück nimmt, wenn man ihn darauf hinweist, dass es nach der Beweisaufnahme auch schlechter für ih aussehen könnte. Dennoch nun meine Frage:
Wenn ich plädieren muss, plädiere ich dann darauf, den Einspruch zu verwerfen und entweder die Strafe im Einspruch aufrechtzuerhalten, oder plädiere ich ganz normal auf Geldstrafe ohne den Einspruch zu beachten?
mir ist gerade eine etwas blöde Frage aufgekommen. Ich habe einen Einspruch gegen einen Strafbefehl morgen zu verhandeln. Meine Hoffnung ist, dass der Angeklagte den Einspruch einfach zurück nimmt, wenn man ihn darauf hinweist, dass es nach der Beweisaufnahme auch schlechter für ih aussehen könnte. Dennoch nun meine Frage:
Wenn ich plädieren muss, plädiere ich dann darauf, den Einspruch zu verwerfen und entweder die Strafe im Einspruch aufrechtzuerhalten, oder plädiere ich ganz normal auf Geldstrafe ohne den Einspruch zu beachten?
17.01.2023, 18:31
Du plädierst ganz normal auf Geldstrafe, ohne den Einspruch zu beachten.
20.01.2023, 21:07
Der (unbeschränkt eingelegte) Einspruch führt dazu, dass du im plädoyer agierst, als sei es eine Anklage.