05.04.2023, 19:13
Hi,
Weiß hier jemand, ob und unter welchen Voraussetzungen man den RA in Bayern wechseln kann?
LG!
Weiß hier jemand, ob und unter welchen Voraussetzungen man den RA in Bayern wechseln kann?
LG!
06.04.2023, 06:33
S. dazu § 48 Abs. 6 S. 2 JAPO.
06.04.2023, 09:01
Ich habe das auch mal überlegt, wurde dann jedoch rechtzeitig freigestellt, um für das schriftliche Examen lernen zu können.
Das OLG ist immer auf deiner Seite und wenn du als "wichtigen Grund" anführst, dass bei deinem RA das Ausbildungsziel (vgl. § 44 JAPO) nicht erfüllt werden kann, dann weisen die dich sicherlich einem anderen RA zu.
Dein aktueller RA wird auch nicht erfreut sein, da so etwas bestimmt intern irgendwie vermerkt wird (blacklist?), ich würde daher erst mit ihm reden. Wenn das nicht funktionieren sollte, dann hast du aus den oben genannten Gründen den längeren Hebel :)
VG
Das OLG ist immer auf deiner Seite und wenn du als "wichtigen Grund" anführst, dass bei deinem RA das Ausbildungsziel (vgl. § 44 JAPO) nicht erfüllt werden kann, dann weisen die dich sicherlich einem anderen RA zu.
Dein aktueller RA wird auch nicht erfreut sein, da so etwas bestimmt intern irgendwie vermerkt wird (blacklist?), ich würde daher erst mit ihm reden. Wenn das nicht funktionieren sollte, dann hast du aus den oben genannten Gründen den längeren Hebel :)
VG