04.01.2023, 22:20
Hallo Zusammen,
ich habe einen Dr.-Titel erlangt. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich dem Justizprüfungsamt dies melde oder nicht. Ich hörte hier und da, dass dies mit Blick auf die mündliche Prüfung im 2. Examen kontraproduktiv sein könne, da dann die Prüfer mehr vom Prüfling erwarten würden. Gar nicht unbedingt bewusst, aber unbewusst. Ist vermutlich schwer zu sagen, ob dies stimmt. Aber gibt es dazu Meinungen / Einschätzungen oder gar Erfahrungswerte zu dieser - zugegeben - etwas ungewöhnlichen Frage?
Viele Grüße
ich habe einen Dr.-Titel erlangt. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich dem Justizprüfungsamt dies melde oder nicht. Ich hörte hier und da, dass dies mit Blick auf die mündliche Prüfung im 2. Examen kontraproduktiv sein könne, da dann die Prüfer mehr vom Prüfling erwarten würden. Gar nicht unbedingt bewusst, aber unbewusst. Ist vermutlich schwer zu sagen, ob dies stimmt. Aber gibt es dazu Meinungen / Einschätzungen oder gar Erfahrungswerte zu dieser - zugegeben - etwas ungewöhnlichen Frage?
Viele Grüße
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
05.01.2023, 00:29
Legst Du denn Wert darauf, dass der Dr.-Titel in Deinem Examenszeugnis auftaucht?
Falls nein: rechtlich gesehen gibt es mWn nirgends eine Pflicht, Titel zu melden, weil sie nicht Bestandteile des Namens sind.
Falls ja: könntest Du den Dr.-Titel ja immer noch zwischen mündl. Prüfung und Zeugnisausstellung dem JPA melden, oder?
Falls nein: rechtlich gesehen gibt es mWn nirgends eine Pflicht, Titel zu melden, weil sie nicht Bestandteile des Namens sind.
Falls ja: könntest Du den Dr.-Titel ja immer noch zwischen mündl. Prüfung und Zeugnisausstellung dem JPA melden, oder?
05.01.2023, 09:09
Definitiv mit! Habe gehört, dass einige dadurch erhebliche Vorteile erlangt haben sollen. Mit Doktortitel und gutem ersten Examen ist ein krasser Notensprung oft (hab ich von 4 unterschiedlichen Prüfungen gehört) wahrscheinlicher, sollte das Ergebnis der schriftlichen nicht direkt demjenigen des ersten Examens entsprechen.
05.01.2023, 11:53
Hallo,
ich habe seinerzeit genau die gleiche Überlegung gehabt, weil ich darauf sonst keinen großen Wert lege. Mir hat es in der Mündlichen aber Vorteile gebracht - so traurig das sein mag.
Ich habe oft die eher wissenschaftlichen Fragen bekommen. Also bspw. was man an den Corona-Regeln ändern könnte und wieso das Anknüpfen an eine Hospitalisierungsrate sinnvoll wäre. Oder warum man dies und jenes vom Gesetz mit umfasst sehen könnte, auch wenn es nicht explizit geregelt ist. Das sind aus meiner Sicht reine Argumentationsfragen.
Bei mir war ein deutlicher Notensprung drin (ich meine, es waren etwa 2,5 Punkte). Der fiel bei den anderen jedenfalls nicht so stark aus.
ich habe seinerzeit genau die gleiche Überlegung gehabt, weil ich darauf sonst keinen großen Wert lege. Mir hat es in der Mündlichen aber Vorteile gebracht - so traurig das sein mag.
Ich habe oft die eher wissenschaftlichen Fragen bekommen. Also bspw. was man an den Corona-Regeln ändern könnte und wieso das Anknüpfen an eine Hospitalisierungsrate sinnvoll wäre. Oder warum man dies und jenes vom Gesetz mit umfasst sehen könnte, auch wenn es nicht explizit geregelt ist. Das sind aus meiner Sicht reine Argumentationsfragen.
Bei mir war ein deutlicher Notensprung drin (ich meine, es waren etwa 2,5 Punkte). Der fiel bei den anderen jedenfalls nicht so stark aus.
08.01.2023, 15:07
Okay, vielen Dank für Eure Antworten :). Dann werde ich mal die Promotionsurkunde beim Kammergericht einreichen.