31.12.2022, 01:20
Kurzer Fall: T will die Tasche von O wegnehmen. O hält sie aber fest und beide reißen sie hin und her. Letztlich schafft es T die Tasche zu entreißen.
Ist dies ein Raub? Raub fordert nach dem Tatbestand gegen eine Person. Ist dies hier gegeben? Wäre dankbar wenn es jemand subsumieren könnte. Für mich sieht es so aus, als sei die Tasche zwar mit Gewalt entrissen worden, aber bin mir nicht sicher ob es auch gegen eine Person erfolgte
Ist dies ein Raub? Raub fordert nach dem Tatbestand gegen eine Person. Ist dies hier gegeben? Wäre dankbar wenn es jemand subsumieren könnte. Für mich sieht es so aus, als sei die Tasche zwar mit Gewalt entrissen worden, aber bin mir nicht sicher ob es auch gegen eine Person erfolgte
31.12.2022, 10:40
Gewalt ist jeder körperliche Zwang, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. Dies umfasst auch Gewalt gegen Sachen, die sich mittelbar auf einen Menschen auswirkt.
Wenn also ein Hin- und Herreißen der Tasche erfolgt dann wirkt sich das Reißen zumindest mittelbar auf das Opfer aus, da der geleistete Widerstand (Festhalten der Tasche) überwunden wird.
Ich würde daher sagen, dass es sich um Gewalt handelt.
Wenn also ein Hin- und Herreißen der Tasche erfolgt dann wirkt sich das Reißen zumindest mittelbar auf das Opfer aus, da der geleistete Widerstand (Festhalten der Tasche) überwunden wird.
Ich würde daher sagen, dass es sich um Gewalt handelt.
01.01.2023, 01:26
(31.12.2022, 10:40)RefGießen schrieb: Gewalt ist jeder körperliche Zwang, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. Dies umfasst auch Gewalt gegen Sachen, die sich mittelbar auf einen Menschen auswirkt.
Wenn also ein Hin- und Herreißen der Tasche erfolgt dann wirkt sich das Reißen zumindest mittelbar auf das Opfer aus, da der geleistete Widerstand (Festhalten der Tasche) überwunden wird.
Ich würde daher sagen, dass es sich um Gewalt handelt.
Sehe ich auch so. Sonst wäre ja jeder Schlag gegen bekleidete Körperteilen keine Gewalt.
01.01.2023, 11:25
Ja der Fall ist definitiv als Raub zu qualifizieren. Du hast in solchen Fällen die Grenze im Überrumpelungsmoment. Wenn der Täter diesen nutzt und ohne jeglichen Widerstand die Tasche an sich genommen hätte, hättest du nur einen Diebstahl. In dem Fall hält aber das Opfer die Tasche noch fest, sodass gegen sie unmittelbar wirkender körperlicher Zwang angewendet wird. Klar wirkt der Zwang über die Tasche, aber das ist unerheblich, da du beim Opfer Auswirkungen hast.
01.01.2023, 21:21
Der BGH (4 StR 268/69) scheint es so zu sehen, wie die Vorredner es größtenteils bereits geschrieben haben:
"Eine Gewaltanwendung erfordert nicht die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Geschädigten, sei es durch Berührung, sei es durch eine andere die Sinne beeinflussende Tätigkeit. Es genügen vielmehr alle eine gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftanwendung darstellenden Handlungen, die von der Person, gegen die sie unmittelbar oder auch nur mittelbar gerichtet sind, als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden werden."
"Eine Gewaltanwendung erfordert nicht die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Geschädigten, sei es durch Berührung, sei es durch eine andere die Sinne beeinflussende Tätigkeit. Es genügen vielmehr alle eine gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftanwendung darstellenden Handlungen, die von der Person, gegen die sie unmittelbar oder auch nur mittelbar gerichtet sind, als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden werden."