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Aktenvortrag Strafrecht 2. StEx
Gastler NRW
Unregistered
 
#1
05.04.2019, 14:49
Hallo zusammen,
wer von euch hat Erfahrung mit Strafrecht AVen? Muss man in diesen auch einen Sachbericht voranstellen oder prüft man wie im ersten direkt "fröhlich" drauf los?
Vielen Dank
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Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php

Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
Gast
Unregistered
 
#2
05.04.2019, 16:32
Einleitung, Sachbericht, Kurzvorschlag, rechtliche Würdigung, Endvorschlag. Auch im Strafrecht ;)
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GastNRW23
Unregistered
 
#3
07.04.2019, 10:20
Der Sachbericht ist im Strafrecht, wie bei den anderen Vorträgen auch, sehr wichtig. Bei meiner Prüfung hatte die Vorsitzende durch die Bank weg die Sachberichte kritisiert und die Kandidaten mit schlechten Sachberichten hatten keine guten Noten (deren rechtliche Würdigung war allerdings auch entsprechend zu kritisieren). Besonders wichtig ist, dass man den Sachverhalt für alle zu prüfenden TBM vorträgt, insbesondere solche zur inneren Seite, was gerade bei den oft zu prüfenden 242, 249, 263 StGB entscheidend ist. Viele Kandidaten unterschätzen die Wichtigkeit des Sachberichts. Er ist Grundlage und Voraussetzung für eine gute rechtliche Würdigung und letztlich eine gute Note. 
Viel Erfolg!
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GastHess
Unregistered
 
#4
07.04.2019, 19:40
Wie viele sollte man denn so geübt haben bzw. wie viele habt ihr so gehalten bevor es ernst wurde?
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GastNRW23
Unregistered
 
#5
07.04.2019, 20:00
In NRW bekommt man 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung das Rechtsgebiet mitgeteilt. Bis dahin habe ich ca. einen Monat lang abwechselnd aus allen Rechtsgebieten einige pro Woche gemacht, einfach zur Übung. Als dann das Rechtsgebiet feststand, habe ich jeden Tag einen gemacht. Jeweils mit einem Lernpartner, versteht sich. 
Es ist sicherlich Geschmackssache, wie viele man macht, wie beim Klausuren schreiben auch. Mir hat es Sicherheit gegeben und die nötige Routine, denn der Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung war sehr umfangreich und anspruchsvoll.
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Gast0311
Unregistered
 
#6
08.04.2019, 10:35
(07.04.2019, 20:00)GastNRW23 schrieb:  In NRW bekommt man 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung das Rechtsgebiet mitgeteilt. Bis dahin habe ich ca. einen Monat lang abwechselnd aus allen Rechtsgebieten einige pro Woche gemacht, einfach zur Übung. Als dann das Rechtsgebiet feststand, habe ich jeden Tag einen gemacht. Jeweils mit einem Lernpartner, versteht sich. 
Es ist sicherlich Geschmackssache, wie viele man macht, wie beim Klausuren schreiben auch. Mir hat es Sicherheit gegeben und die nötige Routine, denn der Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung war sehr umfangreich und anspruchsvoll.

So habe ich es auch gemacht... Ich denke auch, dass es wichtig ist einige Vorträge zu halten - nur so bekommt man die notwendige Routine. Insbesondere habe ich dann im Rahmen der Vorbereitungszeit keine unnötige Zeit auf die Formulierung des Einleitungssatzes, Vorschlags, etc. verwenden müssen. Nach ein paar Vorträgen hat man den Aufbau und die üblichen Standardsätze verinnerlicht...

Aber wie gesagt: Letztlich muss jeder für sich entscheiden, wieviele Vorträge er/sie vorher übt.
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Streg
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#7
28.02.2023, 10:45
Moin Leute,

langsam wird es bei mir ernst und die mündliche Prüfung steht kurz bevor. Leider sind meine AV im Strafrecht bisher nicht so pralle- ich biege bei der rechtlichen Lösung oft falsch ab oder übersehe ein Delikt. Habt ihr da Tipps für mich? Hab jetzt schon das materielle Recht anhand von Skripten wiederholt, etwas besser ist es geworden...aber da ist noch Luft nach oben. Prayer  Wäre für Tipps dankbar.
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GastNrw672
Member
***
Beiträge: 98
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2022
#8
28.02.2023, 11:57
Ich bin auch bald dran und habe Strafrecht erwischt -.- bin auch dankbar für Tipps. Habe dasselbe Problem wie du. Kann in NRW im Vortrag auch das Strafurteil kommen?
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Chill3r
Member
***
Beiträge: 135
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#9
02.03.2023, 09:42
(28.02.2023, 10:45)Streg schrieb:  Moin Leute,

langsam wird es bei mir ernst und die mündliche Prüfung steht kurz bevor. Leider sind meine AV im Strafrecht bisher nicht so pralle- ich biege bei der rechtlichen Lösung oft falsch ab oder übersehe ein Delikt. Habt ihr da Tipps für mich? Hab jetzt schon das materielle Recht anhand von Skripten wiederholt, etwas besser ist es geworden...aber da ist noch Luft nach oben. Prayer  Wäre für Tipps dankbar.


Hab das hier schonmal geraten, ich fand es sehr sinnvoll, möglichst viele Aktenvorträge zu machen und den jeweiligen AV nachher kurz zusammenzufassen, jeweils das wichhtigste in prozessualer und materieller Hinsicht. Diese Zusammenfassung dann am nächsten Tag wiederholen und weiter mit neuen AV.

Und ganz wichtig: Nicht entmutigen lassen, die beiliegende Lösung ist ein Lösungsvorschlag für eine 18 Punkte Lösung, 15 reichen Euch bestimmt auch! Viel Erfolg!
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Streg
Junior Member
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Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#10
02.03.2023, 11:38
Danke Chill3er! Prayer  Das mit der Mini-Zusammenfassung ist auch nochmal ein richtig guter Tipp- so stellt man sicher, dass man die wichtigsten Sachen aus dem Vortrag mitnimmt. Dankeschön Bene
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