26.01.2021, 22:27
Guten Abend,
Ich habe vor in dem Staatsdienst Fuß zu fassen. Leider habe ich aus gesundheitlicher Perspektive so einiges auf dem Buckel und ich ahne Böses was die amtsärztliche Begutachtung anbelangt.
Sollte das ablehnende Gutachten kommen - wovon ich realistisch ausgehe : Könnte mir dieser Wisch Probleme bei der Anwaltszulassung bereiten? Ich bin mir darüber im Klaren, dass die jeweiligen Kammern keine originäre Gesundheitsüberprüfung vornehmen. Aber so ein negatives Gutachten kommt immer irgendwann raus und vielleicht wird so ein Anreiz zur Rücknahme/zum Wiederruf geschaffen. Habe Angst eine dumme Entscheidung zu treffen (vielleicht lieber prophylaktisch die Idee des Staatsdienstes) begraben.
Ich habe vor in dem Staatsdienst Fuß zu fassen. Leider habe ich aus gesundheitlicher Perspektive so einiges auf dem Buckel und ich ahne Böses was die amtsärztliche Begutachtung anbelangt.
Sollte das ablehnende Gutachten kommen - wovon ich realistisch ausgehe : Könnte mir dieser Wisch Probleme bei der Anwaltszulassung bereiten? Ich bin mir darüber im Klaren, dass die jeweiligen Kammern keine originäre Gesundheitsüberprüfung vornehmen. Aber so ein negatives Gutachten kommt immer irgendwann raus und vielleicht wird so ein Anreiz zur Rücknahme/zum Wiederruf geschaffen. Habe Angst eine dumme Entscheidung zu treffen (vielleicht lieber prophylaktisch die Idee des Staatsdienstes) begraben.
26.01.2021, 22:31
Wieso sollte das Probleme bei der Zulassung als Anwalt geben? Die Kammer stellt dich doch nicht ein. Die interessiert das daher wenig, bzw garnicht.
26.01.2021, 22:33
26.01.2021, 22:36
(26.01.2021, 22:27)Gast schrieb: Guten Abend,
Ich habe vor in dem Staatsdienst Fuß zu fassen. Leider habe ich aus gesundheitlicher Perspektive so einiges auf dem Buckel und ich ahne Böses was die amtsärztliche Begutachtung anbelangt.
Sollte das ablehnende Gutachten kommen - wovon ich realistisch ausgehe : Könnte mir dieser Wisch Probleme bei der Anwaltszulassung bereiten? Ich bin mir darüber im Klaren, dass die jeweiligen Kammern keine originäre Gesundheitsüberprüfung vornehmen. Aber so ein negatives Gutachten kommt immer irgendwann raus und vielleicht wird so ein Anreiz zur Rücknahme/zum Wiederruf geschaffen. Habe Angst eine dumme Entscheidung zu treffen (vielleicht lieber prophylaktisch die Idee des Staatsdienstes) begraben.
Nein.
26.01.2021, 22:39
(26.01.2021, 22:33)Gast schrieb:(26.01.2021, 22:31)Gast56 schrieb: Wieso sollte das Probleme bei der Zulassung als Anwalt geben? Die Kammer stellt dich doch nicht ein. Die interessiert das daher wenig, bzw garnicht.
Meine Angst rührt aus 7 Nr.7 und 14, 15 BRAO
Ja aber du bist doch nicht berufsunfähig? Sonst würdest du dich jetzt schwerlich um einen Job bemühen.
27.01.2021, 00:02
27.01.2021, 00:12
Moment mal, du bist berufsunfähig und willst im Staatsdienst Fuß fassen?
Oder wieso macht dir Nr. 7 für die Anwaltszulassung Sorgen?? Bist du etwa nicht nur vorübergehend unfähig, den Beruf des RA ordnungsgemäß auszuüben?
Oder wieso macht dir Nr. 7 für die Anwaltszulassung Sorgen?? Bist du etwa nicht nur vorübergehend unfähig, den Beruf des RA ordnungsgemäß auszuüben?
27.01.2021, 00:18
Beantrage einen Schwerbehindertenausweis, dann musst du nur vorauss. 5 Jahre dienstfähig bleiben und es wäre Diskriminierung, die nach Art. 3 Abs. 3 GG verboten ist solange du erwerbsfähig bist.
27.01.2021, 00:22
Die amtsärztliche Untersuchung stellt i. d. R. eine Prognoseentscheidung dahingehend auf, ob du häufiger ausfallen wirst und ggf. vorzeitig den Dienst quittieren musst. Das hätte für den Dienstherrn natürlich weitreichende finanzielle Konsequenzen, da du dann ja aus laufenden Haushaltsmittel weiterbezahlt werden musst, daher kommt dann die negative Prognose.
Du wirst aber eigentlich nicht auf deine grundsätzlich Dienstfähigkeit hin überprüft. Die dürfte ja gegeben sein, wenn du sitzen und einen Rechner bedienen kannst und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte bist.
Die Vorschriften in der BRAO hingegen beurteilen den tatsächlichen Zustand, also ob du im Moment unfähig bist, als RA zu arbeiten. Da gibt es dann m. W. keine Prognoseentscheidung
Du wirst aber eigentlich nicht auf deine grundsätzlich Dienstfähigkeit hin überprüft. Die dürfte ja gegeben sein, wenn du sitzen und einen Rechner bedienen kannst und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte bist.
Die Vorschriften in der BRAO hingegen beurteilen den tatsächlichen Zustand, also ob du im Moment unfähig bist, als RA zu arbeiten. Da gibt es dann m. W. keine Prognoseentscheidung
27.01.2021, 00:44
Nein ich bin derzeit nicht berufsunfähig. Ich hatte kurzzeitig nur Schiss, dass die Kammer aus einer negativen Prognoseentscheidung des Amtsarztes eine solche Ableitung eben vornehmen könnte - wenn es sich ,,rumsprechen" sollte.