07.06.2020, 14:47
Hey! Eine Frage an die Leute im Ring - die Ausführungen zum erbrecht und Familienrecht für die kautelarklausur bei Kaiser: kam das schon jemals im Ring oder nur in Bayern?
07.06.2020, 15:02
07.06.2020, 15:56
Was habt denn ihr für Ergebnisse? Das meiste ist falsch...
07.06.2020, 16:14
(07.06.2020, 14:47)Gast.BB schrieb: Hey! Eine Frage an die Leute im Ring - die Ausführungen zum erbrecht und Familienrecht für die kautelarklausur bei Kaiser: kam das schon jemals im Ring oder nur in Bayern?
Dachte genau dasselbe. Überall wo man was zur Kautelarklausur liest, hört man immer nur beliebt seien Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Hab mich da auch gefragt, ob das jemals schon dran kam. Ich hab mir zumindest mal die paar Seiten im Kaiserskript angeschaut, um nicht komplett abzuschmieren.
07.06.2020, 19:48
07.06.2020, 20:17
Also, ich wollte nur mal mein Leid mit euch teilen.
Bei mir war es echt grausig bisher :D
Bei mir war es echt grausig bisher :D
07.06.2020, 20:28
07.06.2020, 21:08
(07.06.2020, 20:28)Gast schrieb:Leute, klar habt ihr bestanden! Kopf hoch, morgen gehts weiter! Sind noch mehr als die Hälfte der Punkte zu vergeben...(07.06.2020, 20:17)Gast0815 schrieb: Also, ich wollte nur mal mein Leid mit euch teilen.
Bei mir war es echt grausig bisher :D
Bei mir auch sowas von. Frage mich ob ich überhaupt eine von den Klausuren bestanden habe
08.06.2020, 13:59
OK BW'ler, was waren eure Schwerpunkte?
Hab im Groben 834, Gesamtschuldnerschaft, 823, Anscheinsbeweis, Einspruch, Nebenintervention, sofortiges Anerkenntnis dem Grunde nach.
Aber bei den Anträgen kam ich nicht klar, wie habt ihr die denn gestellt?
Hab im Groben 834, Gesamtschuldnerschaft, 823, Anscheinsbeweis, Einspruch, Nebenintervention, sofortiges Anerkenntnis dem Grunde nach.
Aber bei den Anträgen kam ich nicht klar, wie habt ihr die denn gestellt?
08.06.2020, 14:15
Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707