08.12.2019, 14:50
Kann jmd aus Berlin kurz berichten, was in der Str-Wahlklausur am Freitag kam? Das wäre toll! Danke!
09.12.2019, 15:13
Ich hab:
Für H:
- 242, 243 + 303 wg einbruch (hier sukzessive mittäterschaft der D angenommen)
- 263 wg ebay betrug (vermögensschaden + bereicherungsabsicht problematisch, weil ja vertragliche leistungspflichten bestanden aber schadensgleiche vermögensgefährdung angenommen), hier keine Mittäterschaft oder beihilfe der d, weil kein vorsatz
- versuchter betrug bzgl. Des kredits, weil betrug mangels menschlicher entscheidung und computerbetrug mangels vorsatzes nicht durchgeht)
- dann einen 269 bzgl des arbeitsvertrages (beweise alle verwertbar: 100b nicht einschlägig, weil kein staatlicher eingriff und der andere richtwr egal, weil nicht willkürlich)
Joa...
Für H:
- 242, 243 + 303 wg einbruch (hier sukzessive mittäterschaft der D angenommen)
- 263 wg ebay betrug (vermögensschaden + bereicherungsabsicht problematisch, weil ja vertragliche leistungspflichten bestanden aber schadensgleiche vermögensgefährdung angenommen), hier keine Mittäterschaft oder beihilfe der d, weil kein vorsatz
- versuchter betrug bzgl. Des kredits, weil betrug mangels menschlicher entscheidung und computerbetrug mangels vorsatzes nicht durchgeht)
- dann einen 269 bzgl des arbeitsvertrages (beweise alle verwertbar: 100b nicht einschlägig, weil kein staatlicher eingriff und der andere richtwr egal, weil nicht willkürlich)
Joa...
09.12.2019, 15:22
(09.12.2019, 15:13)Gast schrieb: Ich hab:
Für H:
- 242, 243 + 303 wg einbruch (hier sukzessive mittäterschaft der D angenommen)
- 263 wg ebay betrug (vermögensschaden + bereicherungsabsicht problematisch, weil ja vertragliche leistungspflichten bestanden aber schadensgleiche vermögensgefährdung angenommen), hier keine Mittäterschaft oder beihilfe der d, weil kein vorsatz
- versuchter betrug bzgl. Des kredits, weil betrug mangels menschlicher entscheidung und computerbetrug mangels vorsatzes nicht durchgeht)
- dann einen 269 bzgl des arbeitsvertrages (beweise alle verwertbar: 100b nicht einschlägig, weil kein staatlicher eingriff und der andere richtwr egal, weil nicht willkürlich)
Joa...
Wieso denn 269? Welcher Arbeitsvertrag? Welches Bundesland? :)
09.12.2019, 15:23
(09.12.2019, 15:13)Gast schrieb: Ich hab:
Für H:
- 242, 243 + 303 wg einbruch (hier sukzessive mittäterschaft der D angenommen)
- 263 wg ebay betrug (vermögensschaden + bereicherungsabsicht problematisch, weil ja vertragliche leistungspflichten bestanden aber schadensgleiche vermögensgefährdung angenommen), hier keine Mittäterschaft oder beihilfe der d, weil kein vorsatz
- versuchter betrug bzgl. Des kredits, weil betrug mangels menschlicher entscheidung und computerbetrug mangels vorsatzes nicht durchgeht)
- dann einen 269 bzgl des arbeitsvertrages (beweise alle verwertbar: 100b nicht einschlägig, weil kein staatlicher eingriff und der andere richtwr egal, weil nicht willkürlich)
Joa...
Ich hab es ganz ähnlich.
Ich hab beim Einbruchsdiebstahl allerdings nur Beihilfe.
Ebay-Sache habe ich wie du.
Kredit: Habe 263 (-), da keine natürliche Perosn getäuscht wurde. Versuch dann nicht geprüft. 263a dann (+), warum sollte der mangels Vorsatz scheitern?
Arbeitsvertrag hab ich 267 (+) und nicht 269. Was 100b angeht genau so gelöst.
09.12.2019, 15:25
In NRW gabs keinen Arbeitsvertrag und Kredit, oder? :D
09.12.2019, 15:26
(09.12.2019, 15:23)Gast schrieb:(09.12.2019, 15:13)Gast schrieb: Ich hab:
Für H:
- 242, 243 + 303 wg einbruch (hier sukzessive mittäterschaft der D angenommen)
- 263 wg ebay betrug (vermögensschaden + bereicherungsabsicht problematisch, weil ja vertragliche leistungspflichten bestanden aber schadensgleiche vermögensgefährdung angenommen), hier keine Mittäterschaft oder beihilfe der d, weil kein vorsatz
- versuchter betrug bzgl. Des kredits, weil betrug mangels menschlicher entscheidung und computerbetrug mangels vorsatzes nicht durchgeht)
- dann einen 269 bzgl des arbeitsvertrages (beweise alle verwertbar: 100b nicht einschlägig, weil kein staatlicher eingriff und der andere richtwr egal, weil nicht willkürlich)
Joa...
Ich hab es ganz ähnlich.
Ich hab beim Einbruchsdiebstahl allerdings nur Beihilfe.
Ebay-Sache habe ich wie du.
Kredit: Habe 263 (-), da keine natürliche Perosn getäuscht wurde. Versuch dann nicht geprüft. 263a dann (+), warum sollte der mangels Vorsatz scheitern?
Arbeitsvertrag hab ich 267 (+) und nicht 269. Was 100b angeht genau so gelöst.
Was ich vergessen habe: Die Version von BW. Zeit war zudem selbst für Strafrecht extremst knapp...
09.12.2019, 15:27
09.12.2019, 15:27
Mein Ergebnis heute: Tatkomplex 1: Entwendung aus der Werkstatt: 1. 242 I, 243 I 2 Nr 1: H, IPhone Einzig problematisch hier die Beweisprognose: Insb Selfie verwertbar, weil kein staatlicher Eingriff. Mglw Unverwertbarkeit, wenn zielte Umgehung von Beschuldigtenrechten durch Anweisung an Beweisbeschaffung durch Privatperson? Minus! Ua stand ja noch nicht einmal fest, wer tatverdächtig war. 2. 242 I, 243 I 2 Nr 1: H, Felgen, durch Transport auf Hof; - Hier problematisch, ob bereits Wegnahme. Hier groß diskutiert, weil ich unbedingt aus klausurtaktischen Gründen eine Vollendung bejahen wollte. Zwar 4 vollständige Sets und sperrig, aber Alu = leicht und mitten in der Nacht auf dem unumschlossenen Hof = nach Verkehrsanschauung hatte nur noch H Gewahrsam. Zweites Problem: Verwertbarkeit der Aussage der D? Hier Spotanäußerung. KOK Walter hat dann rechtzeitig belehrt, eine qualifizierte Belehrung war nicht notwendig, weil ursprünglich ja keine Belehrungspflicht (wg Spontanäußerung bzg anderer proz Tat). 3. natürlich 303 und 123 plus! Bei H! 4. Jetzt D: D entweder 242 I, 243 I 2 Nr 1, 27 als sukzessive Beihilfe bzg Felgen (nicht Handy) ODER 257 I Begünstigung! Echte Wahlfeststellung verfassungskonform! 5. Konkurrenzen: 303 tritt nicht hinter Einbruchdiebstahl im Wege der Konsumtion zurück: neue Rspr! Tatkomplex 2: eBay: Hier 263 I der H verneint, weil diese keinen Vorsatz hinsichtlich der RW der Bereicherung hatte. Parallelwertung der Laiensphäre: Sie dachte, sie hätte den Geschädigten ausgetrickst, ohne das Gesetz zu brechen. Praktischer Teil: Teileinstelling bzg eBay aus rechtlichen Gründen gem 170 II 1; Beschränkung der Strafverfolgung bzg der Gegenstände aus der Werkstatt: Nur Felgen! Damit schön das iPhone rausgekickt. Leider in Anklageschrift nicht fertig geworden. Konkretum geschafft, Abstraktum nur die Normen genannt.
09.12.2019, 15:31
(09.12.2019, 15:23)Gast schrieb:(09.12.2019, 15:13)Gast schrieb: Ich hab:
Für H:
- 242, 243 + 303 wg einbruch (hier sukzessive mittäterschaft der D angenommen)
- 263 wg ebay betrug (vermögensschaden + bereicherungsabsicht problematisch, weil ja vertragliche leistungspflichten bestanden aber schadensgleiche vermögensgefährdung angenommen), hier keine Mittäterschaft oder beihilfe der d, weil kein vorsatz
- versuchter betrug bzgl. Des kredits, weil betrug mangels menschlicher entscheidung und computerbetrug mangels vorsatzes nicht durchgeht)
- dann einen 269 bzgl des arbeitsvertrages (beweise alle verwertbar: 100b nicht einschlägig, weil kein staatlicher eingriff und der andere richtwr egal, weil nicht willkürlich)
Joa...
Ich hab es ganz ähnlich.
Ich hab beim Einbruchsdiebstahl allerdings nur Beihilfe.
Ebay-Sache habe ich wie du.
Kredit: Habe 263 (-), da keine natürliche Perosn getäuscht wurde. Versuch dann nicht geprüft. 263a dann (+), warum sollte der mangels Vorsatz scheitern?
Arbeitsvertrag hab ich 267 (+) und nicht 269. Was 100b angeht genau so gelöst.
Ich hab Vorsatz abgelehnt, weil sie ja denkt da wird ein Mensch tätig und nicht, dass sie auf sein datenvorgang einwirkt...
09.12.2019, 15:32
(09.12.2019, 15:27)NRWXYZ schrieb: Mein Ergebnis heute: Tatkomplex 1: Entwendung aus der Werkstatt: 1. 242 I, 243 I 2 Nr 1: H, IPhone Einzig problematisch hier die Beweisprognose: Insb Selfie verwertbar, weil kein staatlicher Eingriff. Mglw Unverwertbarkeit, wenn zielte Umgehung von Beschuldigtenrechten durch Anweisung an Beweisbeschaffung durch Privatperson? Minus! Ua stand ja noch nicht einmal fest, wer tatverdächtig war. 2. 242 I, 243 I 2 Nr 1: H, Felgen, durch Transport auf Hof; - Hier problematisch, ob bereits Wegnahme. Hier groß diskutiert, weil ich unbedingt aus klausurtaktischen Gründen eine Vollendung bejahen wollte. Zwar 4 vollständige Sets und sperrig, aber Alu = leicht und mitten in der Nacht auf dem unumschlossenen Hof = nach Verkehrsanschauung hatte nur noch H Gewahrsam. Zweites Problem: Verwertbarkeit der Aussage der D? Hier Spotanäußerung. KOK Walter hat dann rechtzeitig belehrt, eine qualifizierte Belehrung war nicht notwendig, weil ursprünglich ja keine Belehrungspflicht (wg Spontanäußerung bzg anderer proz Tat). 3. natürlich 303 und 123 plus! Bei H! 4. Jetzt D: D entweder 242 I, 243 I 2 Nr 1, 27 als sukzessive Beihilfe bzg Felgen (nicht Handy) ODER 257 I Begünstigung! Echte Wahlfeststellung verfassungskonform! 5. Konkurrenzen: 303 tritt nicht hinter Einbruchdiebstahl im Wege der Konsumtion zurück: neue Rspr! Tatkomplex 2: eBay: Hier 263 I der H verneint, weil diese keinen Vorsatz hinsichtlich der RW der Bereicherung hatte. Parallelwertung der Laiensphäre: Sie dachte, sie hätte den Geschädigten ausgetrickst, ohne das Gesetz zu brechen. Praktischer Teil: Teileinstelling bzg eBay aus rechtlichen Gründen gem 170 II 1; Beschränkung der Strafverfolgung bzg der Gegenstände aus der Werkstatt: Nur Felgen! Damit schön das iPhone rausgekickt. Leider in Anklageschrift nicht fertig geworden. Konkretum geschafft, Abstraktum nur die Normen genannt.Habs ziemlich genauso, nur das mit der Konsumtion wusste ich nicht...da ist der Fischer wohl nicht aktuell :D
Außerdem hab ich bei ebay schon den objektiven Tatbestand verneint nach ellenlanger Diskussion über acht Seiten. Da stand halt deutlich in der ersten Zeile Originalverpackung, da wurde niemand irgendwie getäuscht, da war nur jemand zu gierig und wollte den Schnapper machen. Das mit dem Vorsatz hab ich dann nur noch zur Sicherheit erwähnt.