09.11.2019, 19:53
(09.11.2019, 16:45)GastGast schrieb: Was mich wirklich interessieren würde: Wie sieht denn der Plan nach fünf Jahren GK typischerweise (soweit man nicht "on track" ist) aus? Mit welchen Gehältern und Arbeitszeiten kann in Unternehmen/Verbänden denn gerechnet werden? Welche Unternehmen rekrutieren aus welchen Kanzleien?
Dies alles vor dem Hintergrund, dass der VRiLG mit etwas mehr als 4,5 k (=100k in der freien Wirtschaft) in Rente geht....
Deine Frage lässt sich pauschal sehr schwer beantworten, da sie von vielen individuellen Umständen abhängt.
Es besteht z.B. die Möglichkeit in einer kleineren Einheit (Boutique/MK) unterzukommen und dort -gerade wenn man eigenes Geschäft oder gar ein funktionierendes Team mitbringt- weiterhin sehr gut zu verdienen.
Es bleibt aber die Erwartung, dass der Anwalt in der neuen Einheit das Drei- bis Fünffache seines Bruttogehalts einspielt. Wer also Off-Track ist, weil man ihn nur im Back-Office gebrauchen kann, für den ist dieser Weg vielleicht nichts.
Für unternehmerisch denkende Anwälte kann der Wechsel in eine kleinere Einheit aber sehr attraktiv sein. Dies gelingt insbesondere dann, wenn man es schafft in der kleineren Einheit den Partnerstatus zu erlangen. Denn kleinere Einheiten und solche ohne großen internationalen oder Alt-Partnerbestand haben vielfach geringere Kosten, so dass bei vergleichsweise geringerem Umsatz immer noch hohe Entnahmen für die Partner möglich sind.
Wer in ein Unternehmen wechselt, kann häufig weiterhin gute Gehälter erzielen, ordnet sich aber deutlich unter dem Gehalt eines Principal / Senior Associate einer GK ein. Bei Unternehmen sind Branche und Größe entscheidend, besonders hohe Gehälter werden traditionell beim Auto-/Maschinenbau, in der Finanz-, Energie- und Versicherungswirtschaft, sowie teilweise im Bereich Digitales und Pharma erzielt. Weitere Vorzüge sind idR sehr planbare und günstige Arbeitszeiten (natürlich nicht immer und in allen Bereichen) und kein Akquisedruck. Dazu bieten viele Unternehmen sehr interessante Gesamtpakete (Dienstwagen, Betriebsrente, (Signing) Bonus) für attraktive Bewerber.
Bei Unternehmen braucht man aber mE unbedingt wirklich einschlägige und spezifische Rechts- und Branchenkenntnisse und Verständnis für die Arbeitsweise von Unternehmen. Leider vergessen das manche Interessenten und legen dann in Bewerbungsgesprächen eine fiese Bauchlandung hin...
Auch ein Wechsel in die Verwaltung ist möglich, dort dann ggf. auch direkt auf sog. Beförderungsstellen. Die Vor- und Nachteile des ÖD dürfen als bekannt vorausgesetzt werden. Wichtig ist, dass man die Altersgrenzen in manchen Behörden und Bundesländern im Blick behält.
Bei Verbänden habe ich keine Ahnung und würde mich freuen, wenn jemand aus dem Forum dazu was schreiben könnte.
Und noch ein Wort zu Pensionen:
Bitte denkt daran, dass Anwalt ein freier Beruf ist. Damit besteht kein Zwang in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Viele Anwälte entscheiden sich für die Kammerlösung, wobei es dann ganz erhebliche Unterschiede zwischen den einzelenen RAKs gibt. Daher hinkt hier im Forum so mancher Vergleich Rente/Pension ein wenig...
09.11.2019, 23:44
Bin bei dir..
Zwei Anmerkungen:
Zwei Anmerkungen:
- Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist Pflicht - keine Entscheidung.
- Wechsler aus Magic Circle Kanzleien dürften kaum eigenes Geschäft in kleine Einheiten mitbringen können. Unternehmerisches Denken/Akquise lernt man dort meines Erachtens auch nicht grossartig. (Die Mandanten kommen ja in der Regel von alleine.)
10.11.2019, 13:32
Wieviel netto raus ist eigentlich „gut“ als Berufseinsteiger?
Es wird immer von brutto gesprochen, aber was kommt bei euch netto tatsächlich am Ende raus?
Es wird immer von brutto gesprochen, aber was kommt bei euch netto tatsächlich am Ende raus?
10.11.2019, 13:36
ich finde 3000€ netto gut und zufriedenstellend.
10.11.2019, 18:44
10.11.2019, 19:07
(10.11.2019, 18:44)Fritz schrieb:(10.11.2019, 13:36)Gast schrieb: ich finde 3000€ netto gut und zufriedenstellend.
Kommt darauf an. Nach 7 Jahren Ausbildung Plus Promotion fände ich es nicht zufriedenstellend. Dafür lachen dich Schichtarbeiter am Band teilweise aus...
Sollen sie doch. Dafür hab ich eine gelebte 40-Std-Woche und hab einen geregelten Rhythmus und kann nach der Arbeit und am Wochenende total abschalten, ohne meine innere Uhr und lebenslange Schlafstörungen aufgrund Schichtarbeit (siehe div. Studien) mit WE-Diensten in Kauf nehmen zu müssen.
10.11.2019, 20:05
Wer als Schichtarbeiter seinen Job verliert, bleibt zudem den Rest seines Lebens definitiv arbeitslos...
10.11.2019, 21:25
(10.11.2019, 20:05)GastGast schrieb: Wer als Schichtarbeiter seinen Job verliert, bleibt zudem den Rest seines Lebens definitiv arbeitslos...
Der Schichtarbeiter war nur ein Beispiel. Ich kenne genügend Leute aus dem Bekanntenkreis, die sich z.B. über das Gehalt eines Richters schlapp lachen. Die können es nicht glauben, dass sie mit ner Ausbildung oder nem Bachelor genauso viel verdienen.
10.11.2019, 21:58
(10.11.2019, 21:25)Fritz schrieb:(10.11.2019, 20:05)GastGast schrieb: Wer als Schichtarbeiter seinen Job verliert, bleibt zudem den Rest seines Lebens definitiv arbeitslos...
Der Schichtarbeiter war nur ein Beispiel. Ich kenne genügend Leute aus dem Bekanntenkreis, die sich z.B. über das Gehalt eines Richters schlapp lachen. Die können es nicht glauben, dass sie mit ner Ausbildung oder nem Bachelor genauso viel verdienen.
Tja und nun? Sollen jetzt alle Juristen (vor allem in der Justiz) bis ans Lebensende Trübsal blasen und sich und ihre Besoldung bemitleiden?! Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Studium 1) keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gehalt begründet und es 2) auch genügend Berufsgruppen und Leute gibt, die deutlich(!) weniger zum Leben übrig haben.
Woanders ist das Gras aber halt immer grüner.
10.11.2019, 22:33
(10.11.2019, 21:58)Gast schrieb:(10.11.2019, 21:25)Fritz schrieb:(10.11.2019, 20:05)GastGast schrieb: Wer als Schichtarbeiter seinen Job verliert, bleibt zudem den Rest seines Lebens definitiv arbeitslos...
Der Schichtarbeiter war nur ein Beispiel. Ich kenne genügend Leute aus dem Bekanntenkreis, die sich z.B. über das Gehalt eines Richters schlapp lachen. Die können es nicht glauben, dass sie mit ner Ausbildung oder nem Bachelor genauso viel verdienen.
Tja und nun? Sollen jetzt alle Juristen (vor allem in der Justiz) bis ans Lebensende Trübsal blasen und sich und ihre Besoldung bemitleiden?! Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Studium 1) keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gehalt begründet und es 2) auch genügend Berufsgruppen und Leute gibt, die deutlich(!) weniger zum Leben übrig haben.
Woanders ist das Gras aber halt immer grüner.
Darum ging's doch gar nicht. Die Frage war, was "gut" ist.