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Beleidigender Antrag
Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#11
17.06.2023, 16:14
(17.06.2023, 01:23)Max Sauer schrieb:  
(16.06.2023, 17:24)Egal schrieb:  Man könnte auch an der Ernsthaftigkeit des Antrags zweifeln.

Und rein praktisch: wäre ich der Sachbearbeiter, würde ich diesen Antrag nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter definitiv nicht bearbeiten oder relativ schnell abbügeln. Dass derjenige klagt, würde ich in Kauf nehmen. Ich muss mir nicht dumm kommen lassen und dann so tun, als wäre nichts.

Als Behördenmitarbeiter kann man sich das auch leisten, man haftet ja nicht :D

Ja, ich bin weniger Theoretiker, sondern eher Praktiker :-)

Was würdest du in der Situation tun? Ich vermute, der TE ist gerade in der Verwaltungsstation und hat diese Frage ganz real gestellt bekommen.

Ich habe nicht recherchiert, wie es einige getan haben. Meine praktische Umsetzung sieht so aus:

- gedachter Mittelfinger an den Antragssteller
- Frage an mich selbst: muss ich mir übersetzt gesagt ins Gesicht spucken lassen und mich dafür noch bedanken? Bauchgefühl: nein
- kurzes Suchen nach Argumenten für mein Bauchgefühl. Dafür würde ich als Sachbearbeiter noch nicht einmal lange recherchieren (als Referendar schon). Zwei Argumente wurden hier genannt.
- Ablehnung des Antrags, ggf. Strafanzeige, je nachdem wie die Begründung des Antrags gehalten ist
- ob die Strafanzeige durchgeht, ist für mich erstmal zunächst nur ein rechtstheoretisches Problem, um das sich die StA kümmert.

Ja, möglicherweise kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass ich den Antrag hätte bearbeiten müssen. Das ist das Risiko jedes Rechtsstreits. Trotzdem würde es mich nicht davon abhalten, meine Meinung durchzusetzen, so lange sie nicht völlig abwegig ist. Ich glaube allerdings nicht, dass ein Gericht dem Antragsteller zustimmen würde, wenn es nicht gerade eine höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt, an der der Richter nicht vorbeikommt. Nach meiner Erfahrung als Anwältin nutzen Richter den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum durchaus, solange sie die Grenze der Rechtsbeugung nicht überschreiten. Insofern hält sich das Risiko m.E. in Grenzen :-)
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