18.05.2023, 10:03
Hallo zusammen!
Ich habe den staatlichen Teil meines Examens kürzlich mit VB bestanden und befinde mich nun im Schwerpunktbereich. Ich möchte mich jetzt gerne als WissMit in einer Kanzlei bewerben. Auf Azur findet man ja Gehälter pro WAT mit nur einem Teil des Examens, sprich vor dem ersten Staatsexamen. Da sind teilweise Gehälter von 120 € pro WAT aufgelistet, was mich doch recht wundert. Wenn man davon ausgeht, dass pro WAT 8 Stunden gearbeitet werden und dies dann mal 4 (zB jeden Montag als WAT) rechnet, ist man ja deutlich (!) unter dem Mindestlohn: 120 €: 32 h= 3,75€/h ?! Wie rechtfertigen die das oder habe ich da was falsch verstanden?
Danke euch
Ich habe den staatlichen Teil meines Examens kürzlich mit VB bestanden und befinde mich nun im Schwerpunktbereich. Ich möchte mich jetzt gerne als WissMit in einer Kanzlei bewerben. Auf Azur findet man ja Gehälter pro WAT mit nur einem Teil des Examens, sprich vor dem ersten Staatsexamen. Da sind teilweise Gehälter von 120 € pro WAT aufgelistet, was mich doch recht wundert. Wenn man davon ausgeht, dass pro WAT 8 Stunden gearbeitet werden und dies dann mal 4 (zB jeden Montag als WAT) rechnet, ist man ja deutlich (!) unter dem Mindestlohn: 120 €: 32 h= 3,75€/h ?! Wie rechtfertigen die das oder habe ich da was falsch verstanden?
Danke euch
18.05.2023, 11:08
„Vor dem Examen“ meint in der Regel vor dem Staatsteil. Wenn du den Staatsteil hast, bekommst du regelmäßig das volle Gehalt aus der Tabelle „nach dem 1. Examen“.
Achtung: Es gibt vereinzelt Kanzleien, die da differenzieren. Zu denen würde ich persönlich aber einfach nicht gehen.
Die 120€ WAT kann ich mir i.Ü. auch nicht erklären,
Achtung: Es gibt vereinzelt Kanzleien, die da differenzieren. Zu denen würde ich persönlich aber einfach nicht gehen.
Die 120€ WAT kann ich mir i.Ü. auch nicht erklären,
18.05.2023, 11:31
Vielleicht ein Verständnisfehler? Aus meiner Kanzleizeit ist mir die Daumenformel WATx4=Monatslohn bekannt:
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
18.05.2023, 17:17
(18.05.2023, 11:31)Berichterstatterin schrieb: Vielleicht ein Verständnisfehler? Aus meiner Kanzleizeit ist mir die Daumenformel WATx4=Monatslohn bekannt:
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
Dir scheint der Unterschied zwischen Arbeitstag und Wochenarbeitstag nicht geläufig zu sein.
X Wochenarbeitstage meint X mal jede Woche in einem Monat.
Wenn z.B. von 1200€/WaT geschrieben wird, bedeutet das, dass man 1200€ für 1 Tag/Woche in jeder Woche des Monats erhält. Sprich man erhält 1200€ für ca. 4 Arbeitstage im Monat.
An TE: Es gibt genug Kanzleien, bei denen du bereits jetzt pro WaT bis zu 1500€/WaT verdienen kannst. Bei ner Vollzeitanstellung (ja das ist neben dem SP möglich, hab mir so meinen LLM finanziert) sind das Netto ca. 4500€.
18.05.2023, 17:57
Da sind schon ein paar sehr niedrige WAT Angaben auf der bekannten Seite. Wäre offensichtlich unter Mindestlohn.
Entweder falsche Zahlen oder keiner beschwert sich.
Entweder falsche Zahlen oder keiner beschwert sich.
18.05.2023, 18:25
(18.05.2023, 17:17)JuraisLife schrieb:(18.05.2023, 11:31)Berichterstatterin schrieb: Vielleicht ein Verständnisfehler? Aus meiner Kanzleizeit ist mir die Daumenformel WATx4=Monatslohn bekannt:
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
Dir scheint der Unterschied zwischen Arbeitstag und Wochenarbeitstag nicht geläufig zu sein.
X Wochenarbeitstage meint X mal jede Woche in einem Monat.
Wenn z.B. von 1200€/WaT geschrieben wird, bedeutet das, dass man 1200€ für 1 Tag/Woche in jeder Woche des Monats erhält. Sprich man erhält 1200€ für ca. 4 Arbeitstage im Monat.
An TE: Es gibt genug Kanzleien, bei denen du bereits jetzt pro WaT bis zu 1500€/WaT verdienen kannst. Bei ner Vollzeitanstellung (ja das ist neben dem SP möglich, hab mir so meinen LLM finanziert) sind das Netto ca. 4500€.
Das ist mir bewusst. Allerdings steht bei azur in der Überschrift deutlich "WOCHENarbeitstag" deswegen würde das ja bedeuten, dass man bei bestimmten Kanzleien nur 120€ für viermal arbeiten im Monat verdient und das würde auf einen Stundenlohn von 3,75€ hinauslaufen (s. meine Berechnung oben). Da verdiene ich bei meinem jetzigen Gastrojob ja mehr als das Doppelte.
18.05.2023, 18:28
(18.05.2023, 11:31)Berichterstatterin schrieb: Vielleicht ein Verständnisfehler? Aus meiner Kanzleizeit ist mir die Daumenformel WATx4=Monatslohn bekannt:
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
Anders kann ich mir das auch nicht erklären, das würde ja dann faktisch 120€ pro ARBEITstag bedeuten und das würde lohntechnisch Sinn ergeben. Vielleicht wird dort teilweise die Bezeichnung "Arbeitstag" mit "Wochenarbeitstag" verwechselt.
19.05.2023, 01:16
(18.05.2023, 11:31)Berichterstatterin schrieb: Vielleicht ein Verständnisfehler? Aus meiner Kanzleizeit ist mir die Daumenformel WATx4=Monatslohn bekannt:
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
Wer nach dem 1. SE für 12 Euro/h arbeitet und nicht in der Pampa wohnt und auch kein ausreichendes Ergebnis hat, der hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Ich hatte bereits vor dem Examen in einer Großstadt Angebote von 15 bis 18 Euro/h, das allerdings nicht bei GK.
19.05.2023, 01:18
(18.05.2023, 17:17)JuraisLife schrieb:(18.05.2023, 11:31)Berichterstatterin schrieb: Vielleicht ein Verständnisfehler? Aus meiner Kanzleizeit ist mir die Daumenformel WATx4=Monatslohn bekannt:
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
Dir scheint der Unterschied zwischen Arbeitstag und Wochenarbeitstag nicht geläufig zu sein.
X Wochenarbeitstage meint X mal jede Woche in einem Monat.
Wenn z.B. von 1200€/WaT geschrieben wird, bedeutet das, dass man 1200€ für 1 Tag/Woche in jeder Woche des Monats erhält. Sprich man erhält 1200€ für ca. 4 Arbeitstage im Monat.
An TE: Es gibt genug Kanzleien, bei denen du bereits jetzt pro WaT bis zu 1500€/WaT verdienen kannst. Bei ner Vollzeitanstellung (ja das ist neben dem SP möglich, hab mir so meinen LLM finanziert) sind das Netto ca. 4500€.
So sieht es aus. Allerdings: Ich hätte mir einen AG gesucht, der sich an den LLM Kosten beteiligt oder hätte mir da irgendwelche Programme angeschaut.
20.05.2023, 18:52
(19.05.2023, 01:18)Max Sauer schrieb:(18.05.2023, 17:17)JuraisLife schrieb:(18.05.2023, 11:31)Berichterstatterin schrieb: Vielleicht ein Verständnisfehler? Aus meiner Kanzleizeit ist mir die Daumenformel WATx4=Monatslohn bekannt:
Wissmit mit einem Tag pro Woche zum WAT Satz von 120 erhält monatlich 480 Euro (120x4) bei einem erwarteten Tag von 10 Stunden.
Wissmit mit zwei Tagen pro Woche bekäme dann 960 Euro (120x2x4).
Was Ihr dabei bedenken solltet: Im Idealfall erfolgt eine eher geringfügige Anstellung als Werksstudent, so dass Ihr gleichsam brutto-gleich-netto rechnen und trotzdem Eure studentische Krankenversicherung und Euren Kindergeldanspruch wahren könnt.
Das rechtfertigt dann - je nach Aufgabe - ggf. auch, wenn mit 12 Euro pro Stunde faktisch der Mindestlohn gezahlt wird.
Dir scheint der Unterschied zwischen Arbeitstag und Wochenarbeitstag nicht geläufig zu sein.
X Wochenarbeitstage meint X mal jede Woche in einem Monat.
Wenn z.B. von 1200€/WaT geschrieben wird, bedeutet das, dass man 1200€ für 1 Tag/Woche in jeder Woche des Monats erhält. Sprich man erhält 1200€ für ca. 4 Arbeitstage im Monat.
An TE: Es gibt genug Kanzleien, bei denen du bereits jetzt pro WaT bis zu 1500€/WaT verdienen kannst. Bei ner Vollzeitanstellung (ja das ist neben dem SP möglich, hab mir so meinen LLM finanziert) sind das Netto ca. 4500€.
So sieht es aus. Allerdings: Ich hätte mir einen AG gesucht, der sich an den LLM Kosten beteiligt oder hätte mir da irgendwelche Programme angeschaut.
Lohnt sich im Vergleich nciht. Wie hoch soll die Beteiligung sein? Höchstens 10k (und das ist wahrscheinlich zu hoch gegriffen).
Ich hab 4500€ fix im Mobat bekommen + Überstunden. Hab Monate, an denen ich mit fast 7k raus bin. Hab meinen Lifestyle weiterhin spartanisch gehalten, wie während der Examensvorbereitung.
Konnte mir in dem einen Jahr ca 40k für den LLM ansparen.