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Inflationsprämie ?
Gast
Unregistered
 
#1
28.10.2022, 10:25
Bei wem gibt es schon Infos, ob die Kanzleien davon Gebrauch machen?
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Gast
Unregistered
 
#2
28.10.2022, 11:12
Wir bei Friedrich Graf von Westphalen bekommen 1500 EUR bei Vollzeit, bei Teilzeit wird es entsprechend umgelegt. Diese Prämie erhalten alle Mitarbeiter außer die Anwälte, also Studis, Wissmits, Auszubildende, Sekretäre. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 750 EUR (bis max. 2 Kinder). Das heißt der Höchstbetrag liegt bei 3000 EUR. Finde ich mega und habe mich sehr darüber gefreut.
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Gast
Unregistered
 
#3
28.10.2022, 14:09
(28.10.2022, 11:12)Gast schrieb:  Wir bei Friedrich Graf von Westphalen bekommen 1500 EUR bei Vollzeit, bei Teilzeit wird es entsprechend umgelegt. Diese Prämie erhalten alle Mitarbeiter außer die Anwälte, also Studis, Wissmits, Auszubildende, Sekretäre. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 750 EUR (bis max. 2 Kinder). Das heißt der Höchstbetrag liegt bei 3000 EUR. Finde ich mega und habe mich sehr darüber gefreut.

Versteh ich vom Grundsatz her, da diese Mitarbeitergruppen weniger verdienen als die RA. Aber würd mir trotzdem als RA blöd vorkommen. 

Naja, aber sind eigentlich Friedrich Graf ... und GvW zwei verschiedene Kanzleien, oder? Super nervig eigentlich diese Namensüberschneidung
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Gast
Unregistered
 
#4
28.10.2022, 14:41
(28.10.2022, 14:09)Gast schrieb:  Naja, aber sind eigentlich Friedrich Graf ... und GvW zwei verschiedene Kanzleien, oder? Super nervig eigentlich diese Namensüberschneidung

Ja sind sie.
Darfst dich beim alten Fritz beschweren. Der hat m.W. erst seine eigene Kanzlei gegründet (Graf von Westphalen) und großgezogen, dann hats ihm da nicht mehr gefallen und er hat nochmal seine eigene Kanzlei gegründet (FGvW) und großgezogen.
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Gast
Unregistered
 
#5
28.10.2022, 15:14
(28.10.2022, 14:41)Gast schrieb:  
(28.10.2022, 14:09)Gast schrieb:  Naja, aber sind eigentlich Friedrich Graf ... und GvW zwei verschiedene Kanzleien, oder? Super nervig eigentlich diese Namensüberschneidung

Ja sind sie.
Darfst dich beim alten Fritz beschweren. Der hat m.W. erst seine eigene Kanzlei gegründet (Graf von Westphalen) und großgezogen, dann hats ihm da nicht mehr gefallen und er hat nochmal seine eigene Kanzlei gegründet (FGvW) und großgezogen.

Nicht ganz. Die Kanzlei hat sich aufgeteilt und der alte Fritz ist zu einem Teil (dem deutlich kleineren) gegangen, die anderen wollten aber nicht den etablierten Namen aufgeben. Daher das Doppelnamen-Konstrukt.


Zum Thema: Bisher bei uns auch nur für die Nicht-Anwälte geplant. Mal sehen, was sich da noch ergibt.
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Dauergast_
Junior Member
**
Beiträge: 29
Themen: 8
Registriert seit: Nov 2022
#6
12.11.2022, 16:03
Gibt's mittlerweile mehr Kanzleien bei denen die Zahlung im Raum steht?
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