19.10.2022, 13:10
Liebe Gemeinde,
könnt ihr - aus eurer Erfahrung - ungefähr sagen, welche jährlichen Kosten in den ersten zwei Jahren nach der (erstmaligen) Zulassung als RA auf einen zukommen? Und wenn ja, welche Kostenposten wären das z.B.?
Ergänzung:
Kann man als nichtzugelassener Volljurist freiberuflich Mandate für einen zugelassenen RA bearbeiten?
Der nichtzugelassene Volljurist würde dem RA hierbei vorarbeiten und ihm Entwürfe fertigen. Der zugelassene RA würde die Schriftsätze notfalls korrigieren und die Schriftsätze am Ende eigenhändig unterschreiben. Der Volljurist schickt dem RA eine Rechnung für seine Arbeit. z.B. 40% einer Erstberatung oder außergerichtlichen Vertretung.
Ergänzung 2:
Oder lohnt es sich als oben genannter Zuarbeiter einen Gewerbeschein zu holen - anstatt Freiberufler zu sein?
Danke :-)
könnt ihr - aus eurer Erfahrung - ungefähr sagen, welche jährlichen Kosten in den ersten zwei Jahren nach der (erstmaligen) Zulassung als RA auf einen zukommen? Und wenn ja, welche Kostenposten wären das z.B.?
Ergänzung:
Kann man als nichtzugelassener Volljurist freiberuflich Mandate für einen zugelassenen RA bearbeiten?
Der nichtzugelassene Volljurist würde dem RA hierbei vorarbeiten und ihm Entwürfe fertigen. Der zugelassene RA würde die Schriftsätze notfalls korrigieren und die Schriftsätze am Ende eigenhändig unterschreiben. Der Volljurist schickt dem RA eine Rechnung für seine Arbeit. z.B. 40% einer Erstberatung oder außergerichtlichen Vertretung.
Ergänzung 2:
Oder lohnt es sich als oben genannter Zuarbeiter einen Gewerbeschein zu holen - anstatt Freiberufler zu sein?
Danke :-)
19.10.2022, 13:16
darf ich den thread um die frage ergänzen, welche Einkommensvorteile sich aus der Zulassung ergeben, wenn man nur ab und an ein paar mandate, also gleichsam nebenberuflich, bearbeitet?
19.10.2022, 13:24
Wo hast du deine Kanzlei? Wohnzimmerkanzlei, angemietetes Büro oder Untermiete?
Die Wohnzimmerkanzlei ist natürlich am günstigsten.
Kosten wären z.B. die Gebühr für die Zulassung, der Beitrag zur Anwaltskammer, das beA, Büroausstattung wie PC, Drucker, Scanner, Toner, Papier, Stifte, Aktenordner (falls nicht vollständig digital), Internetzugang, Stempel und anderen Kleinkram. Fachbücher plus ggf. Juris oder Beck-Online (letzteres ist für Einzelanwälte aber fast unbezahlbar teuer). Ggf. eine Anwaltssoftware aber es geht in kleinen Kanzleien auch ohne, wenn du dir einen RVG-Kommentar zulegst.
Bei angemieteter Kanzlei zusätzlich Miete, ggf. anteilige Kosten für die Mitnutzung des Personals und der Infrastruktur. Beschäftigst du für dich alleine eine Refa (was am Anfang nicht empfehlenswert ist), deren Gehalt als sog. Arbeitgeberbrutto.
Fällt nur mittelbar unter Kosten, aber in das Versorgungswerk musst du mindestens den Mindestbeitrag zahlen.
Einen genauen Wert kann dir daher keiner sagen, da der Standort für die Miete und die Personalkosten entscheidend sind. Beides sind vermutlich die größen Ausgabeposten jeden Monat.
Die Wohnzimmerkanzlei ist natürlich am günstigsten.
Kosten wären z.B. die Gebühr für die Zulassung, der Beitrag zur Anwaltskammer, das beA, Büroausstattung wie PC, Drucker, Scanner, Toner, Papier, Stifte, Aktenordner (falls nicht vollständig digital), Internetzugang, Stempel und anderen Kleinkram. Fachbücher plus ggf. Juris oder Beck-Online (letzteres ist für Einzelanwälte aber fast unbezahlbar teuer). Ggf. eine Anwaltssoftware aber es geht in kleinen Kanzleien auch ohne, wenn du dir einen RVG-Kommentar zulegst.
Bei angemieteter Kanzlei zusätzlich Miete, ggf. anteilige Kosten für die Mitnutzung des Personals und der Infrastruktur. Beschäftigst du für dich alleine eine Refa (was am Anfang nicht empfehlenswert ist), deren Gehalt als sog. Arbeitgeberbrutto.
Fällt nur mittelbar unter Kosten, aber in das Versorgungswerk musst du mindestens den Mindestbeitrag zahlen.
Einen genauen Wert kann dir daher keiner sagen, da der Standort für die Miete und die Personalkosten entscheidend sind. Beides sind vermutlich die größen Ausgabeposten jeden Monat.
19.10.2022, 13:26
(19.10.2022, 13:24)Egal schrieb: Wo hast du deine Kanzlei? Wohnzimmerkanzlei, angemietetes Büro oder Untermiete?
Die Wohnzimmerkanzlei ist natürlich am günstigsten.
Kosten wären z.B. die Gebühr für die Zulassung, der Beitrag zur Anwaltskammer, das beA, Büroausstattung wie PC, Drucker, Scanner, Toner, Papier, Stifte, Aktenordner (falls nicht vollständig digital), Internetzugang, Stempel und anderen Kleinkram. Fachbücher plus ggf. Juris oder Beck-Online (letzteres ist für Einzelanwälte aber fast unbezahlbar teuer). Ggf. eine Anwaltssoftware aber es geht in kleinen Kanzleien auch ohne, wenn du dir einen RVG-Kommentar zulegst.
Bei angemieteter Kanzlei zusätzlich Miete, ggf. anteilige Kosten für die Mitnutzung des Personals und der Infrastruktur. Beschäftigst du für dich alleine eine Refa (was am Anfang nicht empfehlenswert ist), deren Gehalt als sog. Arbeitgeberbrutto.
Fällt nur mittelbar unter Kosten, aber in das Versorgungswerk musst du mindestens den Mindestbeitrag zahlen.
Einen genauen Wert kann dir daher keiner sagen, da der Standort für die Miete und die Personalkosten entscheidend sind. Beides sind vermutlich die größen Ausgabeposten jeden Monat.
Mich würden alle Kosten außer Miete, Büro, Personal ect. interessieren. Also das was man machen zahlen muss.. Es geht nur um die reine Zulassung, die notwendigen Folgekosten. Nur das reine Zugelassen-sein
19.10.2022, 14:04
(19.10.2022, 13:26)Staatsgewalt schrieb:(19.10.2022, 13:24)Egal schrieb: Wo hast du deine Kanzlei? Wohnzimmerkanzlei, angemietetes Büro oder Untermiete?
Die Wohnzimmerkanzlei ist natürlich am günstigsten.
Kosten wären z.B. die Gebühr für die Zulassung, der Beitrag zur Anwaltskammer, das beA, Büroausstattung wie PC, Drucker, Scanner, Toner, Papier, Stifte, Aktenordner (falls nicht vollständig digital), Internetzugang, Stempel und anderen Kleinkram. Fachbücher plus ggf. Juris oder Beck-Online (letzteres ist für Einzelanwälte aber fast unbezahlbar teuer). Ggf. eine Anwaltssoftware aber es geht in kleinen Kanzleien auch ohne, wenn du dir einen RVG-Kommentar zulegst.
Bei angemieteter Kanzlei zusätzlich Miete, ggf. anteilige Kosten für die Mitnutzung des Personals und der Infrastruktur. Beschäftigst du für dich alleine eine Refa (was am Anfang nicht empfehlenswert ist), deren Gehalt als sog. Arbeitgeberbrutto.
Fällt nur mittelbar unter Kosten, aber in das Versorgungswerk musst du mindestens den Mindestbeitrag zahlen.
Einen genauen Wert kann dir daher keiner sagen, da der Standort für die Miete und die Personalkosten entscheidend sind. Beides sind vermutlich die größen Ausgabeposten jeden Monat.
Mich würden alle Kosten außer Miete, Büro, Personal ect. interessieren. Also das was man machen zahlen muss.. Es geht nur um die reine Zulassung, die notwendigen Folgekosten. Nur das reine Zugelassen-sein
Ok. Dann sind es:
- Zulassung (bei mir damals) 100 Euro Verwaltungsgebühr
- Robe 200 Euro
- Anwaltskammer derzeit jährlich 400 Euro
- beA 40 Euro (meine ich)
- Versorgungswerk bei uns 131 Euro Mindestbeitrag pro Monat, je nach Einkommen aber mehr
- Steuerberater (den solltest du haben, sobald dein Geschäft eine bestimmte Größe annimmt)
Vielleicht habe ich noch was vergessen. Können die anderen sicherlich ergänzen.
Zur Frage, ob sich die nebenberufliche Selbständigkeit lohnt: Wenn du deine Kosten damit und noch mehr reinholst, ja. Ansonsten ist es mehr "für das Prestige" und du hast mehr Kosten als Gewinn. Diese Kosten kannst du steuerlich absetzen. Das Finanzamt darf dir nur keine Liebhaberei unterstellen, was bei fehlenden Einnahmen über Jahre der Fall sein kann. Wenn dies eintritt, kannst du deine Kosten nicht mehr absetzen. Oft betreffen solche Konstellationen Ärzte, die schon viele Jahre Renter sind, aber ihre Zulassung noch behalten wollen.
19.10.2022, 14:08
(19.10.2022, 14:04)Egal schrieb: Ok. Dann sind es:
- Zulassung (bei mir damals) 100 Euro Verwaltungsgebühr
- Robe 200 Euro
- Anwaltskammer derzeit jährlich 400 Euro
- beA 40 Euro (meine ich)
- Versorgungswerk bei uns 131 Euro Mindestbeitrag pro Monat, je nach Einkommen aber mehr
- Steuerberater (den solltest du haben, sobald dein Geschäft eine bestimmte Größe annimmt)
Vielleicht habe ich noch was vergessen. Können die anderen sicherlich ergänzen.
Öhm... deine Berufshaftplicht?
19.10.2022, 15:25
(19.10.2022, 13:10)Staatsgewalt schrieb: Liebe Gemeinde,
könnt ihr - aus eurer Erfahrung - ungefähr sagen, welche jährlichen Kosten in den ersten zwei Jahren nach der (erstmaligen) Zulassung als RA auf einen zukommen? Und wenn ja, welche Kostenposten wären das z.B.?
Ergänzung:
Kann man als nichtzugelassener Volljurist freiberuflich Mandate für einen zugelassenen RA bearbeiten?
Der nichtzugelassene Volljurist würde dem RA hierbei vorarbeiten und ihm Entwürfe fertigen. Der zugelassene RA würde die Schriftsätze notfalls korrigieren und die Schriftsätze am Ende eigenhändig unterschreiben. Der Volljurist schickt dem RA eine Rechnung für seine Arbeit. z.B. 40% einer Erstberatung oder außergerichtlichen Vertretung.
Ergänzung 2:
Oder lohnt es sich als oben genannter Zuarbeiter einen Gewerbeschein zu holen - anstatt Freiberufler zu sein?
Danke :-)
Zur Ergänzung: hier wäre wohl keine Selbstständigkeit gegeben?!
19.10.2022, 15:29
(19.10.2022, 14:08)Gast schrieb:(19.10.2022, 14:04)Egal schrieb: Ok. Dann sind es:
- Zulassung (bei mir damals) 100 Euro Verwaltungsgebühr
- Robe 200 Euro
- Anwaltskammer derzeit jährlich 400 Euro
- beA 40 Euro (meine ich)
- Versorgungswerk bei uns 131 Euro Mindestbeitrag pro Monat, je nach Einkommen aber mehr
- Steuerberater (den solltest du haben, sobald dein Geschäft eine bestimmte Größe annimmt)
Vielleicht habe ich noch was vergessen. Können die anderen sicherlich ergänzen.
Öhm... deine Berufshaftplicht?
Ups, ja stimmt.
Für mich als im Rahmen meiner Zulassung ca. 80 Euro im Jahr (bin angestellt, aber jeder RA braucht zusätzlich zur Aufnahme in Kanzleihaftpflicht seine eigene).
Sonst ein paar hundert Euro im Jahr.
19.10.2022, 15:32
(19.10.2022, 15:25)Gast schrieb:(19.10.2022, 13:10)Staatsgewalt schrieb: Liebe Gemeinde,
könnt ihr - aus eurer Erfahrung - ungefähr sagen, welche jährlichen Kosten in den ersten zwei Jahren nach der (erstmaligen) Zulassung als RA auf einen zukommen? Und wenn ja, welche Kostenposten wären das z.B.?
Ergänzung:
Kann man als nichtzugelassener Volljurist freiberuflich Mandate für einen zugelassenen RA bearbeiten?
Der nichtzugelassene Volljurist würde dem RA hierbei vorarbeiten und ihm Entwürfe fertigen. Der zugelassene RA würde die Schriftsätze notfalls korrigieren und die Schriftsätze am Ende eigenhändig unterschreiben. Der Volljurist schickt dem RA eine Rechnung für seine Arbeit. z.B. 40% einer Erstberatung oder außergerichtlichen Vertretung.
Ergänzung 2:
Oder lohnt es sich als oben genannter Zuarbeiter einen Gewerbeschein zu holen - anstatt Freiberufler zu sein?
Danke :-)
Zur Ergänzung: hier wäre wohl keine Selbstständigkeit gegeben?!
Fiele wohl unter freie Mitarbeit, aber du hast insofern recht, als dass der Grad zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit sehr schmal ist.
Zur Frage Freiberufler oder Gewerbe spuckt Google schnell was aus (Suchworte: Volljurist, Freiberufler). Das RDG könnte evtl. noch zum Problem werden, aber in dem Thema stecke ich nicht drin.
19.10.2022, 15:59
(19.10.2022, 15:32)Egal schrieb:(19.10.2022, 15:25)Gast schrieb:(19.10.2022, 13:10)Staatsgewalt schrieb: Liebe Gemeinde,
könnt ihr - aus eurer Erfahrung - ungefähr sagen, welche jährlichen Kosten in den ersten zwei Jahren nach der (erstmaligen) Zulassung als RA auf einen zukommen? Und wenn ja, welche Kostenposten wären das z.B.?
Ergänzung:
Kann man als nichtzugelassener Volljurist freiberuflich Mandate für einen zugelassenen RA bearbeiten?
Der nichtzugelassene Volljurist würde dem RA hierbei vorarbeiten und ihm Entwürfe fertigen. Der zugelassene RA würde die Schriftsätze notfalls korrigieren und die Schriftsätze am Ende eigenhändig unterschreiben. Der Volljurist schickt dem RA eine Rechnung für seine Arbeit. z.B. 40% einer Erstberatung oder außergerichtlichen Vertretung.
Ergänzung 2:
Oder lohnt es sich als oben genannter Zuarbeiter einen Gewerbeschein zu holen - anstatt Freiberufler zu sein?
Danke :-)
Zur Ergänzung: hier wäre wohl keine Selbstständigkeit gegeben?!
Fiele wohl unter freie Mitarbeit, aber du hast insofern recht, als dass der Grad zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit sehr schmal ist.
Zur Frage Freiberufler oder Gewerbe spuckt Google schnell was aus (Suchworte: Volljurist, Freiberufler). Das RDG könnte evtl. noch zum Problem werden, aber in dem Thema stecke ich nicht drin.
Also: Was einige in der Praxis machen, möchte ich nicht kommentieren. Offiziell würde sowas aber einige Probleme auslösen. Schließlich siehst du dich doch auch als Erbringer der Rechtsdienstleistung, während der Anwalt nur "Mietmaul" ist, wie man es liebevoll beim LG nennt.