11.09.2022, 20:19
(11.09.2022, 13:17)DritteGewalt schrieb: Was viele hier in ihrer Argumentation vergessen: Richter sind unmittelbarer Bestandteil der dritten Gewalt. Lehrer und Erzieher haben diese staatstragende Verantwortung nicht. Da etwa nur 20.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte bestehen, wäre es durchaus denkbar, die Besoldung anzuheben, ohne die Haushalte der Länder übermäßig zu belasten. Vielmehr sind es die Lehrer, die einen Großteil an Belastungen verursachen, einfach weil es zahlenmäßig so viele von ihnen gibt. Konsequent wäre, Richter aufgrund ihrer staatstragenden Verantwortung als dritte Gewalt nach der B-Besoldung zu besolden. Richter am Bundesverfassungsgericht verdienen so viel wie ein Bundesminister. Ein Richter am Amts- oder Landgericht wäre nach der B-Besoldung dann ungefähr wie ein Ministerialrat, Parlamentsrat, Stadtrat, Landrat usw. zu besolden (B 2). Für das Jahr 2023 entspräche das in BaWü im Eingangsamt B 2 genau 7.281 € brutto (= 5.021 € netto) statt dem Eingangsamt R 1 mit 4.820 € brutto (= 3.681 € netto).
Biggest joke ist doch aber, dass die Besoldung insgesamt hinter der allgemeinen Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft eklatant zurückgeblieben ist. Damit meine ich nicht die stark erhöhten Einstiegsgehälter in der Großkanzlei, sondern die Gehälter in der gesamten (!) Privatwirtschaft. Vergleicht mal auf Statista die Statistiken zur Entwicklung der Besoldung und der allgemeinen Löhne in den letzten Jahren und Jahrzehnten. Wäre die Besoldung genauso stark gestiegen wie die Löhne in der Privatwirtschaft, wären wir heute vermutlich ungefähr bei den 5.000 € netto. Das ist der Wert der Besoldung, den sie noch vor einigen Jahren hatte. Das bedeutet im Umkehrschluss, Richter und Staatsanwälte sowie alle anderen Beamte im Vergleich eine Lohnsenkung erlebt haben. Die Angestellten der Privatwirtschaft können sich heute beispielsweise mehr Haus leisten, treiben damit auch noch die Preise in die Höhe, während der Richter sich mit dem Reihenhaus außerhalb der Stadt zufrieden geben muss. Das war damals definitiv nicht so. Statistik. Punkt.
Also Verantwortung daran zu messen zu welcher Gewalt man gehört halte ich nicht für zielführend. Gleiche Argumentation würde ja auch für jeden Verwaltungsjuristen gelten, der dann unmittelbarer Teil der Exekutive ist... Dort bräuchte man sogar noch besser Experten, da die Executive einfach mal Fakten schaffen kann.
Halte aber generell n Richter an einem beliebigen AG nicht für wichtiger als einen Lehrer.
Finde LG Richter sind mit R1 ziemlich unterbezahlt, Noch mehr gilt dies für Vorsitzende Richter am LG mit R2. Wenn man da Pech hat und der GVP einem ein Verfahren a la Loveparade, Cum-Ex, Diesel, Wirecard, etc ins Dez spült, steht man mit Sicherheit ordentlich unter Strom und bekommt das finanziell nicht kompensiert.
12.09.2022, 09:48
Der Kollege oben hat doch Recht.
3k netto sind ein Witz und 5k wären angemessen. Damit könnte man den Pool der Richter und Staatsanwälte aktuell noch locker mit VB-Leuten decken, da die krasse Hürde "Bezahlung" zumindest mal abgebaut wäre.
Der Gedanken hinter der Richterbesoldung und der richterlichen Unabhängigkeit ist doch, dass Richter unbestechlich sein sollen. Wie das mit einem Gehalt gelingen soll, das deutlich unter dem eines herömmlichen Arbeiters am Band eines Automobilherstellers liegt, weiß ich nicht. Und natürlich könnte man sich eine Anhebung um 60-80% leisten. Man will es nur nicht.
Mir persönlich würde es auch gar nicht um Einstiegsgehälter gehen. 4k netto für den Anfang sind ok. Aber die Gehaltssteigerungen müssen deutlicher sein. Wenn ich sehe, was ein VRLG so leisten muss und für Verantwortung hat, dann ist das Gehalt absolut nicht angemessen.
3k netto sind ein Witz und 5k wären angemessen. Damit könnte man den Pool der Richter und Staatsanwälte aktuell noch locker mit VB-Leuten decken, da die krasse Hürde "Bezahlung" zumindest mal abgebaut wäre.
Der Gedanken hinter der Richterbesoldung und der richterlichen Unabhängigkeit ist doch, dass Richter unbestechlich sein sollen. Wie das mit einem Gehalt gelingen soll, das deutlich unter dem eines herömmlichen Arbeiters am Band eines Automobilherstellers liegt, weiß ich nicht. Und natürlich könnte man sich eine Anhebung um 60-80% leisten. Man will es nur nicht.
Mir persönlich würde es auch gar nicht um Einstiegsgehälter gehen. 4k netto für den Anfang sind ok. Aber die Gehaltssteigerungen müssen deutlicher sein. Wenn ich sehe, was ein VRLG so leisten muss und für Verantwortung hat, dann ist das Gehalt absolut nicht angemessen.
12.09.2022, 09:53
Was ich noch vergessen hatte: die Höhe der Pension ist auch nicht in Stein gemeißelt. Die geht ja Jahr für Jahr auch runter. Und wenn ich als Anwalt in der GK 7k statt 3k habe, dann kann ich halt 1k anlegen. Nach 35 Jahren bei einer durchschnittlichen Rendite von 5% sind das dann über 1,1 Mio. €. Davon kann man ganz gut leben im Alter und muss nicht auf den Staat angewiesen sein.
12.09.2022, 11:11
sind hier wieder die Studis unterwegs? 35 Jahre lang GK?! Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei etwa einem Jahr. GK ist für fast niemanden eine dauerhafte Lösung, sondern eine Zwischenstation. Geht in die GK und tobt euch aus. Nach der GK werdet ihr schnell merken, dass Gehälter von über 80k (etwa R1 Äquivalent) in Deutschland nicht so verbreitet sind und auch nicht so einfach zu erreichen sind.
12.09.2022, 11:21
(12.09.2022, 11:11)guga schrieb: sind hier wieder die Studis unterwegs? 35 Jahre lang GK?! Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei etwa einem Jahr. GK ist für fast niemanden eine dauerhafte Lösung, sondern eine Zwischenstation. Geht in die GK und tobt euch aus. Nach der GK werdet ihr schnell merken, dass Gehälter von über 80k (etwa R1 Äquivalent) in Deutschland nicht so verbreitet sind und auch nicht so einfach zu erreichen sind.
+1
in diesem Forum sind mal wieder Leute unterwegs, die keine Ahnung von Tuten und Blasen haben. Gefühlt kann man die Hälfte der Beiträge hier wegwerfen...
12.09.2022, 12:18
(12.09.2022, 11:11)guga schrieb: sind hier wieder die Studis unterwegs? 35 Jahre lang GK?! Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei etwa einem Jahr. GK ist für fast niemanden eine dauerhafte Lösung, sondern eine Zwischenstation. Geht in die GK und tobt euch aus. Nach der GK werdet ihr schnell merken, dass Gehälter von über 80k (etwa R1 Äquivalent) in Deutschland nicht so verbreitet sind und auch nicht so einfach zu erreichen sind.
Endlich mal einer der es verstanden hat!

12.09.2022, 14:41
(12.09.2022, 11:11)guga schrieb: sind hier wieder die Studis unterwegs? 35 Jahre lang GK?! Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei etwa einem Jahr. GK ist für fast niemanden eine dauerhafte Lösung, sondern eine Zwischenstation. Geht in die GK und tobt euch aus. Nach der GK werdet ihr schnell merken, dass Gehälter von über 80k (etwa R1 Äquivalent) in Deutschland nicht so verbreitet sind und auch nicht so einfach zu erreichen sind.
Wenn du nach >160k in der GK auf unter 80k nach dem Ausscheiden absteigst, dann ist das dein Problem. Und 80k ist nicht das Äquivalent zu R1.
12.09.2022, 15:05
Das Äquivalent zu R1, kinderlos und Steuerklasse 1 dürfte bei etwa 72k liegen.
12.09.2022, 16:38
Hier sind echt fast nur Unwissende und Löw-Performer am Werk. Klar alle gehen nur in die GK um 2-3 Jahre zu "überleben"
Deswegen auch immer die Fragen nach den Partnerchancen ne??
Wer richtig als Jurist arbeiten will wird GK-Anwalt oder geht gleich zur Behörde.

Wer richtig als Jurist arbeiten will wird GK-Anwalt oder geht gleich zur Behörde.
12.09.2022, 19:14
(12.09.2022, 16:38)GK-Anwalt schrieb: Hier sind echt fast nur Unwissende und Löw-Performer am Werk. Klar alle gehen nur in die GK um 2-3 Jahre zu "überleben"Deswegen auch immer die Fragen nach den Partnerchancen ne??
Wer richtig als Jurist arbeiten will wird GK-Anwalt oder geht gleich zur Behörde.
GK Arbeit hat nun häufig wirklich wenig echt juristisches... und in Behörden ist man häufig Führungskraft und kaum juristisch tätig.