30.08.2022, 18:10
Doppel-VB können die niemals verlangen. Auf der AZUR-Seite steht:
Bei TW gilt im Idealfall das Prinzip „2 aus 4“: Von den 4 Qualifikationen – 2 Prädikatsexamina, LL.M.-Titel oder Promotion – sollten Bewerber 2 mitbringen. Verhandlungssicheres Englisch und ein Grundverständnis von ökonomischen Prozessen insbesondere im angestrebten Rechtsgebiet sind ebenfalls wünschenswert. Nach einem ersten Kennenlerngespräch, bei dem der Werdegang des Kandidaten sowie das Karrieresystem der Kanzlei besprochen werden, folgt ein zweites. Dabei steht das Kennenlernen des Teams sowie der Geschäftsführung des Standortes im Mittelpunkt. Dies kann auch im Rahmen eines informellen Mittagessens stattfinden. Bewerber beurteilen das Verfahren als „unkompliziert“ und heben das „zwanglose Kennenlernen mit dem Team“ hervor.
Also auch ohne VB möglich. Aber ich denke dann nur mit 1 aus 4 als Untergrenze (also LLM ODER Diss).
Bei TW gilt im Idealfall das Prinzip „2 aus 4“: Von den 4 Qualifikationen – 2 Prädikatsexamina, LL.M.-Titel oder Promotion – sollten Bewerber 2 mitbringen. Verhandlungssicheres Englisch und ein Grundverständnis von ökonomischen Prozessen insbesondere im angestrebten Rechtsgebiet sind ebenfalls wünschenswert. Nach einem ersten Kennenlerngespräch, bei dem der Werdegang des Kandidaten sowie das Karrieresystem der Kanzlei besprochen werden, folgt ein zweites. Dabei steht das Kennenlernen des Teams sowie der Geschäftsführung des Standortes im Mittelpunkt. Dies kann auch im Rahmen eines informellen Mittagessens stattfinden. Bewerber beurteilen das Verfahren als „unkompliziert“ und heben das „zwanglose Kennenlernen mit dem Team“ hervor.
Also auch ohne VB möglich. Aber ich denke dann nur mit 1 aus 4 als Untergrenze (also LLM ODER Diss).
30.08.2022, 18:53
(30.08.2022, 18:10)Gast schrieb: Doppel-VB können die niemals verlangen. Auf der AZUR-Seite steht:
Bei TW gilt im Idealfall das Prinzip „2 aus 4“: Von den 4 Qualifikationen – 2 Prädikatsexamina, LL.M.-Titel oder Promotion – sollten Bewerber 2 mitbringen. Verhandlungssicheres Englisch und ein Grundverständnis von ökonomischen Prozessen insbesondere im angestrebten Rechtsgebiet sind ebenfalls wünschenswert. Nach einem ersten Kennenlerngespräch, bei dem der Werdegang des Kandidaten sowie das Karrieresystem der Kanzlei besprochen werden, folgt ein zweites. Dabei steht das Kennenlernen des Teams sowie der Geschäftsführung des Standortes im Mittelpunkt. Dies kann auch im Rahmen eines informellen Mittagessens stattfinden. Bewerber beurteilen das Verfahren als „unkompliziert“ und heben das „zwanglose Kennenlernen mit dem Team“ hervor.
Also auch ohne VB möglich. Aber ich denke dann nur mit 1 aus 4 als Untergrenze (also LLM ODER Diss).
Mir ist es auch ein Rätsel, wie die ihre „2 aus 4“-Vorstellung durchsetzen wollen. Dies zumal bei Kandidaten, die 2 mal VB mitbringen und sonst „nichts“. Zum Beispiel, weil keine Kohle für einen LL.M. und kein Bock auf Diss, weil langfristig sowieso der Exit in die Justiz geplant ist.
Mit 110k Grundgehalt liegen sie nun mal deutlich unter Mitbewerben (wie erreichbar und transparent werden Boni vergeben - angeblich bis zu 50k?) und die Reputation ist jetzt mE auch eher überschaubar. Dabei rede ich noch gar nicht vom „WiMi-Gate“ 2020.
30.08.2022, 19:16
(30.08.2022, 18:53)Hello schrieb:(30.08.2022, 18:10)Gast schrieb: Doppel-VB können die niemals verlangen. Auf der AZUR-Seite steht:
Bei TW gilt im Idealfall das Prinzip „2 aus 4“: Von den 4 Qualifikationen – 2 Prädikatsexamina, LL.M.-Titel oder Promotion – sollten Bewerber 2 mitbringen. Verhandlungssicheres Englisch und ein Grundverständnis von ökonomischen Prozessen insbesondere im angestrebten Rechtsgebiet sind ebenfalls wünschenswert. Nach einem ersten Kennenlerngespräch, bei dem der Werdegang des Kandidaten sowie das Karrieresystem der Kanzlei besprochen werden, folgt ein zweites. Dabei steht das Kennenlernen des Teams sowie der Geschäftsführung des Standortes im Mittelpunkt. Dies kann auch im Rahmen eines informellen Mittagessens stattfinden. Bewerber beurteilen das Verfahren als „unkompliziert“ und heben das „zwanglose Kennenlernen mit dem Team“ hervor.
Also auch ohne VB möglich. Aber ich denke dann nur mit 1 aus 4 als Untergrenze (also LLM ODER Diss).
Mir ist es auch ein Rätsel, wie die ihre „2 aus 4“-Vorstellung durchsetzen wollen. Dies zumal bei Kandidaten, die 2 mal VB mitbringen und sonst „nichts“. Zum Beispiel, weil keine Kohle für einen LL.M. und kein Bock auf Diss, weil langfristig sowieso der Exit in die Justiz geplant ist.
Mit 110k Grundgehalt liegen sie nun mal deutlich unter Mitbewerben (wie erreichbar und transparent werden Boni vergeben - angeblich bis zu 50k?) und die Reputation ist jetzt mE auch eher überschaubar. Dabei rede ich noch gar nicht vom „WiMi-Gate“ 2020.
Ah ist doch nur Gequatsche, um sich vor Mandaten und anderen GK‘s zu profilieren. Nach dem Motto „alle wollen trotzdem zu uns, obwohl wir alle wimis/ggf jung associates rausgeschmissen haben und keine Marktspitze sind“
30.08.2022, 19:57
Haben die nicht während Corona Jungjuristen entlassen?
30.08.2022, 20:01
30.08.2022, 20:12
Das waren nur Wiss.Mits, keine Associates. Heult mal nicht so rum.
30.08.2022, 20:23
30.08.2022, 20:49
Mich wundert, wie sehr hier immer über TW hergezogen wird. Klar, die Sache mit den Wimis war idiotisch, aber einer Managemententscheidung geschuldet, die außerhalb von GER getroffen wurde. Davon abgesehen ist das ein Kanzlei, die in vielen Marktsegmenten sehr weit oben mitspielt.
In einem Spitzenbereich, wo sich die Leistungen der Kanzleien nicht mehr allzu sehr von einander unterscheiden.
Die Boni sind im Verhältnis zu anderen Kanzleien sehr hoch (bei den meisten gibt es: nichts oder ggf. symbolische 1, 2k). Ist auch online einsehbar, wie die berechnet werden.
In einem Spitzenbereich, wo sich die Leistungen der Kanzleien nicht mehr allzu sehr von einander unterscheiden.
Die Boni sind im Verhältnis zu anderen Kanzleien sehr hoch (bei den meisten gibt es: nichts oder ggf. symbolische 1, 2k). Ist auch online einsehbar, wie die berechnet werden.
31.08.2022, 12:41
(30.08.2022, 13:06)Gast schrieb:(30.08.2022, 12:29)Ex-TW schrieb: Ich war knapp 2 Jahre bei TW bevor ich in eine US-Kanzlei gewechselt bin. Kann nur für den Münchener Standort sprechen, aber hier liegt es v. a. am jeweiligen Partner. Es gibt Partner, die strikt am Doppel-VB festhängen, andere sind da viel realistischer und machen Kompromisse, wie übrigens in jeder Kanzlei außer SC/HM/Milbank/Kirkland.
Ich kenne KollegInnen mit Deinen Noten, die bei TW sind (oder anderen Kanzleien im T2-T3 Bereich). Ich kenne aber auch Referendare, die trotz Tätigkeit im Ref und eigentlicher Sympathie gerade nur wegen der Note(n) nicht eingestellt worden sind, und man lieber die Katze im Sack eingestellt hat und sich dann über den wrong hire ärgerte. Es hängt jedes mal vom jew. Partner an, dieser entscheidet wen er einstellt & kann sich ggf. bei nörgelnden Partnern auch durchsetzen.
In Deinem Fall bleibt nur eins: Den Partner anrufen, klaren Einstellungswunsch in Berlin äußern (ich nehme an, dass Du in Berlin bei TW im Ref warst?) und sich parallel bei anderen - in Berlin ist bei TW ja IT/IP nicht wenig - passenden Kanzleien bewerben, ggf. auch in München/Düsseldorf, um im Falle einer Absage was anderes zu haben.
Weiterer Tipp: Oftmals bringt es was, wenn man in den sauren Apfel beißt und ggf. in Düsseldorf/München anfängt & dann nach 1-2 Jahren klar nach Berlin wechselt. Der Einarbeitungswert - vorausgesetzt deine Bewertungen passen - ist enorm und dein Verhandlungsspielraum ist immens. Niemand will einen Gewinnbringer verlieren, um dann wieder einen 1st year zu hiren, der ggf. nicht funktioniert und im 1 Jahr höchstwahrscheinlich monetär nichts bringt, ja manchmal eher kostet.
Wie kann ein Partner bei Taylor Wessing denn an Bewerber mit Doppel-VB rankommen?
Anders gefragt: Warum sollte ein Anwalt mit 2x 9,x bei einer Kanzlei, die 110.000 Euro zahlt anfangen und nicht bei einer, die 140.00 Euro zahlt sowie eine bessere Gehaltsentwicklung und Karrierechancen beim Kanzleiwechsel bietet?
Letzteres behaupte ich deshalb, weil ich mal die Websites von „drittklassigen“ GKs überflogen habe. Und da zeigte sich das Bild, dass nur wenige Partner dort ihre Karriere begannen und der Großteil die ersten Jahre in einer renommierteren Kanzlei verbracht haben. Der Karriereweg innerhalb der Kanzlei scheint eher zum Counsel zu führen.
Das sagst Du, weil Du Studi und kein Associate bist. Wenn mann Berufsträger ist, dann denkt man anders: Es geht um die Positionierung der Kanzlei im jeweiligen Bereich, im TMT Bereich ist TW T1 mit sehr hochkarätigen Mandanten, der GC von Google Deutschland ist z.B. Ex TWLer.
Zudem spielte für mich eine Rolle, dass ich in der Tat um 19 Uhr oftmals gehen konnte, sodass ich meine Frau sehen, mit ihr Essen und noch was unternehmen konnte. Wäre ich in einem Sweat Shop für 140K+, dann wäre meine Frau mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weg und ich mit Anfang/Mitte 30 ausgebrannt und allein.
Mein Exit ging in eine US-Kanzlei, die deutlich mehr zahlt, weil ich wesentlich höher billen kann dank US-Mandantenstruktur. Mein Gebiet ist dasselbe, ggf. mehr Transaktionsbezogen & ich arbeite mich dennoch nicht tot wie meine KollegInnen in M&A/PE. Einige Ex-KollegInnen gingen zu MC-Kanzleien und ich hatte mehrere KollegInnen mit insgesamt über 20 Punkten aus beiden Examina.
So gern ich über meinen Ex-Arbeitgeber herziehen würde, und es gibt sicher viele Minuspunkte, so stimmt das Gerede des Studis schlicht nicht und kein berufserfahrener RA interessiert sich für eine Ranking-Liste, die von Redakteuren zusammengestellt wurde. Höchstens für Chambers & Partners und auch hier eher auf das Rechtsgebiet.