10.03.2022, 17:42
(10.03.2022, 17:40)Hessin22 schrieb:(10.03.2022, 17:08)Hessin22 schrieb:(10.03.2022, 15:34)ichentsprechewiderschieden schrieb: Mandat ist beklagter Architekt -> Planungs und Überwachungsfehler prüfen, örtliche Zuständigkeit, musste Frist gesetzt werden?, Schadenshöhe bestreiten, Privatgutachten, Kosten des Privatgutachtens, Gesamtschuld und mögliche streitverkündung vom ausführenden Bauunternehmer, persönliches Erscheinen weil Mandant nicht hinwill, KE-Frist verpennt bei Anordnung früher erster Termin,
Aufrechnung mit Gegenanspruch wg begleichung einer Drittforderung gegen die Klägerin
Das waren so die schwerpunkte
Gab es diese Aufrechnung in Hessen auch? Dann habe ich die wohl übersehen :D
Ist jemand aus Hessen da und mag mir kurz wegen dieser Aufrechnung Bescheid geben, ob es die bei uns auch gab? Mache mich richtig verrückt deswegen
Hier scheinen eher Hessen und Berlin identisch gewesen zu sein. Da gab es das nicht.
10.03.2022, 17:43
(10.03.2022, 17:42)Gast schrieb:(10.03.2022, 17:40)Hessin22 schrieb:(10.03.2022, 17:08)Hessin22 schrieb:(10.03.2022, 15:34)ichentsprechewiderschieden schrieb: Mandat ist beklagter Architekt -> Planungs und Überwachungsfehler prüfen, örtliche Zuständigkeit, musste Frist gesetzt werden?, Schadenshöhe bestreiten, Privatgutachten, Kosten des Privatgutachtens, Gesamtschuld und mögliche streitverkündung vom ausführenden Bauunternehmer, persönliches Erscheinen weil Mandant nicht hinwill, KE-Frist verpennt bei Anordnung früher erster Termin,
Aufrechnung mit Gegenanspruch wg begleichung einer Drittforderung gegen die Klägerin
Das waren so die schwerpunkte
Gab es diese Aufrechnung in Hessen auch? Dann habe ich die wohl übersehen :D
Ist jemand aus Hessen da und mag mir kurz wegen dieser Aufrechnung Bescheid geben, ob es die bei uns auch gab? Mache mich richtig verrückt deswegen
Hier scheinen eher Hessen und Berlin identisch gewesen zu sein. Da gab es das nicht.
Super, danke dir ! Das beruhigt mich :D Und dass der Mandat nicht hin wollte hab ich bei uns auch nicht gelesen...
10.03.2022, 17:43
Bei uns gab es sogar Tränen im Saal... Furchtbare Klausur. Aber vielleicht wird es jetzt besser und evtl. wird die nicht so mega streng bewertet.
10.03.2022, 17:58
Weiß jemand, was in der Berliner ÖR Wahlklausur erfahrungsgemäß kommt? Urteil oder RA/Behördenklausur?
10.03.2022, 17:58
(10.03.2022, 17:01)refinKoe schrieb: Mit den Kalendern wusste ich nichts anzufangen. Prüfte dann Verjährung der Ansprüche. War die Klage überhaupt zugestellt? Ich nahm an, dass sie nur der Ladung beigefügt war, aber nicht zugestellt wurde, da kein Zustellvermerk im Adressfeld oder andere Hinweise gegeben waren (Zustellungsurkunde oä).
Mich haben die auch verwirrt.
In Hessen wurde die Klageschrift dem Mandanten irgendwie Ende Februar zugestellt? Es stand im Vermerk des RA drin.
Eine schreckliche Klausur, wenn man denkt, schlimmer kann es nicht werden, wird es eben schlimmer.
130d ZPO kann gar nicht kommentiert sein, da die aktuellste Auflage des T/P von 2021 ist.
Wäre das nicht sowieso egal? Er will ja nur wissen, woher es sich ergibt, dass er das per beA versenden muss. Glaube es ging nur darum die Vorschrift zu kennen?
Ansonsten habe ich mir selbst ins eigene Bein geschossen, indem ich das Leistungsverweigerungsrecht bejahte, aber gar nicht gemerkt habe, dass Nacherfüllung gar nicht mehr möglich war. Kann mich nur selbst auslachen und der Prüfer wird wohl weinen.
Habt ihr einen praktischen Teil noch hinbekommen? Ich habe (kaum) Klagebegründung und zum Mandantenschreiben (was in 99% der Klausuren immer erlassen ist) bin ich gar nicht mal gekommen.
10.03.2022, 18:04
Du willst Klagebegründung und ein Mandantenschreiben verfassen? Wie meinen?
10.03.2022, 18:09
Ich habe echt das Gefühl, dass ich bisher in allen Klausuren durchgefallen bin, obwohl mir Zivilrecht eigentlich liegt. Ich bin jetzt schon total fertig..
10.03.2022, 18:09
(10.03.2022, 18:04)Gast schrieb: Du willst Klagebegründung und ein Mandantenschreiben verfassen? Wie meinen?
Wie? Bin ich jetzt komplett lost :D
Bei uns war im Bearbeitervermerk drin, dass wir irgendwie alle praktischen Entwürfe zu fertigen haben. D.h., es war ja die Klagebegründung schon vom RA angekündigt und wenn das Mandantenschreiben nicht explizit ausgeschlossen ist, dann auch? Oder nicht?
10.03.2022, 18:25
(10.03.2022, 17:58)qwertzHESS schrieb:(10.03.2022, 17:01)refinKoe schrieb: Mit den Kalendern wusste ich nichts anzufangen. Prüfte dann Verjährung der Ansprüche. War die Klage überhaupt zugestellt? Ich nahm an, dass sie nur der Ladung beigefügt war, aber nicht zugestellt wurde, da kein Zustellvermerk im Adressfeld oder andere Hinweise gegeben waren (Zustellungsurkunde oä).
Mich haben die auch verwirrt.
In Hessen wurde die Klageschrift dem Mandanten irgendwie Ende Februar zugestellt? Es stand im Vermerk des RA drin.
Eine schreckliche Klausur, wenn man denkt, schlimmer kann es nicht werden, wird es eben schlimmer.
130d ZPO kann gar nicht kommentiert sein, da die aktuellste Auflage des T/P von 2021 ist.
Wäre das nicht sowieso egal? Er will ja nur wissen, woher es sich ergibt, dass er das per beA versenden muss. Glaube es ging nur darum die Vorschrift zu kennen?
Ansonsten habe ich mir selbst ins eigene Bein geschossen, indem ich das Leistungsverweigerungsrecht bejahte, aber gar nicht gemerkt habe, dass Nacherfüllung gar nicht mehr möglich war. Kann mich nur selbst auslachen und der Prüfer wird wohl weinen.
Habt ihr einen praktischen Teil noch hinbekommen? Ich habe (kaum) Klagebegründung und zum Mandantenschreiben (was in 99% der Klausuren immer erlassen ist) bin ich gar nicht mal gekommen.
Auch wenn die Nacherfüllung nicht mehr möglich war, hätte die Klägerin doch trotzdem eine Frist setzen müssen oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
10.03.2022, 18:29
(10.03.2022, 18:25)Hessin22 schrieb:(10.03.2022, 17:58)qwertzHESS schrieb:(10.03.2022, 17:01)refinKoe schrieb: Mit den Kalendern wusste ich nichts anzufangen. Prüfte dann Verjährung der Ansprüche. War die Klage überhaupt zugestellt? Ich nahm an, dass sie nur der Ladung beigefügt war, aber nicht zugestellt wurde, da kein Zustellvermerk im Adressfeld oder andere Hinweise gegeben waren (Zustellungsurkunde oä).
Mich haben die auch verwirrt.
In Hessen wurde die Klageschrift dem Mandanten irgendwie Ende Februar zugestellt? Es stand im Vermerk des RA drin.
Eine schreckliche Klausur, wenn man denkt, schlimmer kann es nicht werden, wird es eben schlimmer.
130d ZPO kann gar nicht kommentiert sein, da die aktuellste Auflage des T/P von 2021 ist.
Wäre das nicht sowieso egal? Er will ja nur wissen, woher es sich ergibt, dass er das per beA versenden muss. Glaube es ging nur darum die Vorschrift zu kennen?
Ansonsten habe ich mir selbst ins eigene Bein geschossen, indem ich das Leistungsverweigerungsrecht bejahte, aber gar nicht gemerkt habe, dass Nacherfüllung gar nicht mehr möglich war. Kann mich nur selbst auslachen und der Prüfer wird wohl weinen.
Habt ihr einen praktischen Teil noch hinbekommen? Ich habe (kaum) Klagebegründung und zum Mandantenschreiben (was in 99% der Klausuren immer erlassen ist) bin ich gar nicht mal gekommen.
Auch wenn die Nacherfüllung nicht mehr möglich war, hätte die Klägerin doch trotzdem eine Frist setzen müssen oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
Ja, theoretisch schon. Aber das Leistungsverweigerungsrecht kann ja gar nicht mehr zugunsten des Beklagten bestehen, da die Nacherfüllung ja unmöglich geworden ist. Aber meine Prüfung endete einfach damit, dass er es hat, bis Klägerin Nacherfüllungsfrist setzt. Dumm des Todes. :D:D