• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. 80 V zulässigkeit
Antworten

 
80 V zulässigkeit
rip strafrecht
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2021
#1
24.09.2021, 14:31
Hallo alle.
Ich bin Verbesserer und habe in meiner Examenskorrektur festgestellt, dass bei mir stets angestrichen wurde, wenn man in 80v 40 I Vwgo analog, 42 ii vwgo analog und ein sehr weit aufgeladenes RSB prüft. Es wurde angemerkt, sie seien überflüssig, dh nicht einmal mit einem satz prüfen. Sehr ihr das auch so? Ich finde nichts in Kaiserskripten.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
24.09.2021, 14:40
Zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wird nie etwas geschrieben, da i.d.R. völlig unproblematisch
Zur Antragsbefugnis kann man schon was schreiben
Zitieren
Nrwler1992
Unregistered
 
#3
24.09.2021, 15:19
Also Statthaftigkeit bei 80 V immer klar abgrenzen welche Variante geprüft werden soll. Dann vielleicht im Rahmen von baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten noch paar Zeilen zur Antragsbefugnis (Drittschutz )schreiben. Aber sonst keine Zeit in der Zulässigkeit verlieren. Und wenn die AK offensichtlich verfristet ist, wollen die Korrektoren noch was zum Rechtschutzbedürfnis hören. Das wars dann auch.
Zitieren
rip strafrecht
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2021
#4
24.09.2021, 15:21
(24.09.2021, 15:19)Nrwler1992 schrieb:  Also Statthaftigkeit bei 80 V immer klar abgrenzen welche Variante geprüft werden soll. Dann vielleicht im Rahmen von baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten noch paar Zeilen zur Antragsbefugnis (Drittschutz )schreiben. Aber sonst keine Zeit in der Zulässigkeit verlieren. Und wenn die AK offensichtlich verfristet ist, wollen die Korrektoren noch was zum Rechtschutzbedürfnis hören. Das wars dann auch.

Quelle?
Suchen
Zitieren
Nrwler1992
Unregistered
 
#5
24.09.2021, 15:22
Weiß nicht, in welchem BL du schreibst, aber falls Nrw, hat Dr. Huschens ein tolles Skript online für Refs veröffentlicht. Dort sind u.a sehr wertvolle Tipps zum 80 V drin, insbesondere tolle Obersätze etc.
Zitieren
NRWler1992
Unregistered
 
#6
25.09.2021, 09:30
(24.09.2021, 15:21)rip strafrecht schrieb:  
(24.09.2021, 15:19)Nrwler1992 schrieb:  Also Statthaftigkeit bei 80 V immer klar abgrenzen welche Variante geprüft werden soll. Dann vielleicht im Rahmen von baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten noch paar Zeilen zur Antragsbefugnis (Drittschutz )schreiben. Aber sonst keine Zeit in der Zulässigkeit verlieren. Und wenn die AK offensichtlich verfristet ist, wollen die Korrektoren noch was zum Rechtschutzbedürfnis hören. Das wars dann auch.

Quelle?


bisherige Klausurkorrekturen, das o.g Skript, Kaiser. 

Zu 40 I 1 VwGo will man nur was hören, wenn es um Beamten oder POR iRv repressiven Maßnahmen geht. Im Kaiserskript ( mat.ÖR ) gibt es eine gute Übersicht, wann die Eröffnung des VerwRW zu problematisieren ist.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
25.09.2021, 10:40
Also ich erwarte als Korrektor im zweiten Examen in gerichtlichen Entscheidungen immer Ausführungen zur statthaften Antragsart, zur Antragsbefugnis, zum Rechtschutzbedürfnis und (sofern nicht im Bearbeitungsvermerk ausgeschlossen) zum zuständigen VG. Sofern aber - in RA-Klausuren - ein umfassendes Gutachten gefordert ist, erwarte ich auch kurze feststellende Ausführungen zum VRW und zum Antragsgegner.

Was die Frage des Bestehens betrifft ist das aber irrelevant, die nicht ausreichenden Bearbeitungen sind dies wegen der Mängel in der Begründetheit, die auch durch eine perfekte Zulässigkeit nicht kompensiert werden können.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus