25.05.2021, 22:02
Ich schreibe in ca. 2 Jahren Examen und habe bisher keine Gesetzeskommentierungen vorgenommen (Bundeslandwechsel).
Jetzt darf ich sowohl unterstreichen als auch §§-Verweise vornehmen.
Wie habt ihr das in den unterschiedlichen Gesetzessammlungen gehandhabt?
Habe ihr den Schönfelder mit Nachlieferungen gekauft, um die Kommentierungen nicht immer komplett übernehmen zu müssen
oder macht es Sinn, erst vor dem Examen neue Gesetzestexte zu kaufen und dann alle Kommentierungen nochmals zu machen.
Also einerseits mehr Arbeit mit dem Nachsortierten vs. einmalig alle Kommentierungen in neue Gesetze übernehmen?
Wie macht ihr das?
Jetzt darf ich sowohl unterstreichen als auch §§-Verweise vornehmen.
Wie habt ihr das in den unterschiedlichen Gesetzessammlungen gehandhabt?
Habe ihr den Schönfelder mit Nachlieferungen gekauft, um die Kommentierungen nicht immer komplett übernehmen zu müssen
oder macht es Sinn, erst vor dem Examen neue Gesetzestexte zu kaufen und dann alle Kommentierungen nochmals zu machen.
Also einerseits mehr Arbeit mit dem Nachsortierten vs. einmalig alle Kommentierungen in neue Gesetze übernehmen?
Wie macht ihr das?
25.05.2021, 22:59
kaufst vorm examen neu und überträgst dann deine anmerkungen. wesentlich schneller und billiger als nachheften.
einzig für die mündliche lohnt es dann wieder
einzig für die mündliche lohnt es dann wieder
25.05.2021, 23:03
(25.05.2021, 22:59)Sky schrieb: kaufst vorm examen neu und überträgst dann deine anmerkungen. wesentlich schneller und billiger als nachheften.
einzig für die mündliche lohnt es dann wieder
Alles ne Frage des Geschmacks. Für mich wäre es die Hölle, aus Schönfelder, Sartorius und den Landesgesetzen alles neu zu übertragen und zu unterstreichen. Dann sortiere ich lieber währenddessen stetig.
25.05.2021, 23:35
Schönfelder mit EL. Keine Ahnung wie viel tausend Kommentierungen ich da mittlerweile drin habe. Die alle zu übertragen würde eine Woche dauern.
Allein alle Kommentierungen überhaupt erst zu suchen und zu finden. Ich müsste im Endeffekt den kompletten Schönfelder durchblättern, da ich in diversen Nischengesetzen noch Unterstreichungen und Verweise drinnen habe...
Landesgesetze und Sartorius habe ich allerdings ohne EL und kurz vorm Examen neu gekauft. Die Landesgesetze nachzukommentieren hat zwar auch 1,5 Tage gedauert, das war es aber wert.
Allein alle Kommentierungen überhaupt erst zu suchen und zu finden. Ich müsste im Endeffekt den kompletten Schönfelder durchblättern, da ich in diversen Nischengesetzen noch Unterstreichungen und Verweise drinnen habe...
Landesgesetze und Sartorius habe ich allerdings ohne EL und kurz vorm Examen neu gekauft. Die Landesgesetze nachzukommentieren hat zwar auch 1,5 Tage gedauert, das war es aber wert.
26.05.2021, 09:28
+1 für Gesetze mit Ergänzungslieferungen. Komme aber auch generell mit neuen Gesetzen nicht so klar, die lassen sich so schlecht blättern.
26.05.2021, 10:46
(25.05.2021, 23:03)Gast schrieb:(25.05.2021, 22:59)Sky schrieb: kaufst vorm examen neu und überträgst dann deine anmerkungen. wesentlich schneller und billiger als nachheften.
einzig für die mündliche lohnt es dann wieder
Alles ne Frage des Geschmacks. Für mich wäre es die Hölle, aus Schönfelder, Sartorius und den Landesgesetzen alles neu zu übertragen und zu unterstreichen. Dann sortiere ich lieber währenddessen stetig.
naja es ist viel schneller 1x den schöni durchzublättern und zu übertragen - hab früher nachgeheftet - ich hab aber auch eher nur in den "neuen" normen des ref markiert etc. im bgb war fast nix.
26.05.2021, 11:09
(26.05.2021, 10:46)Sky schrieb:(25.05.2021, 23:03)Gast schrieb:(25.05.2021, 22:59)Sky schrieb: kaufst vorm examen neu und überträgst dann deine anmerkungen. wesentlich schneller und billiger als nachheften.
einzig für die mündliche lohnt es dann wieder
Alles ne Frage des Geschmacks. Für mich wäre es die Hölle, aus Schönfelder, Sartorius und den Landesgesetzen alles neu zu übertragen und zu unterstreichen. Dann sortiere ich lieber währenddessen stetig.
naja es ist viel schneller 1x den schöni durchzublättern und zu übertragen - hab früher nachgeheftet - ich hab aber auch eher nur in den "neuen" normen des ref markiert etc. im bgb war fast nix.
Schneller ist es gemessen an der Zeit, die man stattdessen in Nachlieferungen investiert, schon. Aber es dauert auch ewig, und im Zweifel geschieht das ja eher kurz vor dem Examen, da man sich das aktuellste Gesetz holt. Und der Wert unserer Zeit steigt relativ zum nahenden Examen. Hätte echt keine Lust, das vor den Prüfungen zu machen. Zumal neben Schönfelder ja noch Sartorius und LandesR existieren.
26.05.2021, 11:10
so ein Geschummel mit den Kommentierungen!
26.05.2021, 11:41
(26.05.2021, 11:09)Ok Gast schrieb:(26.05.2021, 10:46)Sky schrieb:(25.05.2021, 23:03)Gast schrieb:(25.05.2021, 22:59)Sky schrieb: kaufst vorm examen neu und überträgst dann deine anmerkungen. wesentlich schneller und billiger als nachheften.
einzig für die mündliche lohnt es dann wieder
Alles ne Frage des Geschmacks. Für mich wäre es die Hölle, aus Schönfelder, Sartorius und den Landesgesetzen alles neu zu übertragen und zu unterstreichen. Dann sortiere ich lieber währenddessen stetig.
naja es ist viel schneller 1x den schöni durchzublättern und zu übertragen - hab früher nachgeheftet - ich hab aber auch eher nur in den "neuen" normen des ref markiert etc. im bgb war fast nix.
Schneller ist es gemessen an der Zeit, die man stattdessen in Nachlieferungen investiert, schon. Aber es dauert auch ewig, und im Zweifel geschieht das ja eher kurz vor dem Examen, da man sich das aktuellste Gesetz holt. Und der Wert unserer Zeit steigt relativ zum nahenden Examen. Hätte echt keine Lust, das vor den Prüfungen zu machen. Zumal neben Schönfelder ja noch Sartorius und LandesR existieren.
Das wäre auch meine Überlegung. Man macht das ganze Übertragen ja in der unmittelbaren Examensvorbereitung und damit tendenziell in einer krassen Stressphase.
Nach den Anmerkungen hier, würde ich wohl den Schönfelder mit EL nehmen und den Rest ohne.
26.05.2021, 12:11
(26.05.2021, 11:41)Gast schrieb:(26.05.2021, 11:09)Ok Gast schrieb:(26.05.2021, 10:46)Sky schrieb:(25.05.2021, 23:03)Gast schrieb:(25.05.2021, 22:59)Sky schrieb: kaufst vorm examen neu und überträgst dann deine anmerkungen. wesentlich schneller und billiger als nachheften.
einzig für die mündliche lohnt es dann wieder
Alles ne Frage des Geschmacks. Für mich wäre es die Hölle, aus Schönfelder, Sartorius und den Landesgesetzen alles neu zu übertragen und zu unterstreichen. Dann sortiere ich lieber währenddessen stetig.
naja es ist viel schneller 1x den schöni durchzublättern und zu übertragen - hab früher nachgeheftet - ich hab aber auch eher nur in den "neuen" normen des ref markiert etc. im bgb war fast nix.
Schneller ist es gemessen an der Zeit, die man stattdessen in Nachlieferungen investiert, schon. Aber es dauert auch ewig, und im Zweifel geschieht das ja eher kurz vor dem Examen, da man sich das aktuellste Gesetz holt. Und der Wert unserer Zeit steigt relativ zum nahenden Examen. Hätte echt keine Lust, das vor den Prüfungen zu machen. Zumal neben Schönfelder ja noch Sartorius und LandesR existieren.
Das wäre auch meine Überlegung. Man macht das ganze Übertragen ja in der unmittelbaren Examensvorbereitung und damit tendenziell in einer krassen Stressphase.
Nach den Anmerkungen hier, würde ich wohl den Schönfelder mit EL nehmen und den Rest ohne.
Find es gerade sinnvoll, alles zu übertragen, weil man dann im Zweifel auch nochmal nachschauen kann, wenn man mit einer Unterstreichung oder §§-Kommentierung gar nichts mehr anfangen kann, bevor man dann in der Klausur sitzt und es einem nichts bringt