10.05.2019, 12:29
Ich dachte ich hätte sowas mal gesehen, finde es aber gerade nicht.
Nur das:
"Erhält ein Referendar von einer Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung, so ist dieses Entgelt von einer bestimmten Höhe an auf die Unterhaltsbeihilfe anzurechnen, heißt es auf der Informationsseite des Oberlandesgerichts Köln. Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit wird angerechnet, wenn es die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich etwaiger Familinezuschläge um das 1,5-fache übersteigt. Referendare, die in Nordrhein-Westfalen 1.104 Euro Beihilfe bekommen, dürfen also 1.656 Euro dazuverdienen, ohne dass ihre Beihilfe gekürzt wird. Die einzigen Bundesländer, die nicht nach Faktor 1 oder 1,5 rechnen, sind Hamburg und Sachsen: Hier ist bei 500 Euro Nebenverdienst Schluss."
Quelle: https://www.staufenbiel.de/magazin/gehal...enjob.html
Vielleicht hilft dir das ja als grobe Orientierung. Wie das mit der Zeit ist, die man nebenbei arbeiten darf, weiß ich nur in BW.
Hier muss man Nebenjobs über 20h/Monat in den ersten vier Monaten genehmigen lassen, alles darunter muss man nur anzeigen. Nach den vier Monaten ist die Grenze dann bei 35h/Monat soweit ich weiß.
Nur das:
"Erhält ein Referendar von einer Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung, so ist dieses Entgelt von einer bestimmten Höhe an auf die Unterhaltsbeihilfe anzurechnen, heißt es auf der Informationsseite des Oberlandesgerichts Köln. Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit wird angerechnet, wenn es die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich etwaiger Familinezuschläge um das 1,5-fache übersteigt. Referendare, die in Nordrhein-Westfalen 1.104 Euro Beihilfe bekommen, dürfen also 1.656 Euro dazuverdienen, ohne dass ihre Beihilfe gekürzt wird. Die einzigen Bundesländer, die nicht nach Faktor 1 oder 1,5 rechnen, sind Hamburg und Sachsen: Hier ist bei 500 Euro Nebenverdienst Schluss."
Quelle: https://www.staufenbiel.de/magazin/gehal...enjob.html
Vielleicht hilft dir das ja als grobe Orientierung. Wie das mit der Zeit ist, die man nebenbei arbeiten darf, weiß ich nur in BW.
Hier muss man Nebenjobs über 20h/Monat in den ersten vier Monaten genehmigen lassen, alles darunter muss man nur anzeigen. Nach den vier Monaten ist die Grenze dann bei 35h/Monat soweit ich weiß.
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Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Siburan - 26.02.2019, 11:27
RE: Übersicht über Nebenverdienstregelung - von Gast - 26.02.2019, 14:15
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