23.06.2022, 22:42
Willst Du denn nach dem LL.M. wieder als RA arbeiten? Und ist der LL.M. in Deutschland oder im Ausland?
Für den Verzicht sprechen die vorübergehend geringeren Kosten und fehlende berufsrechtliche Probleme (Kanzleipflicht, ggfl. Befreiung, Zustellungsbevollmächtigter, Vertreter während Prüfungsphase etc. pp.). Zudem ist die Steuererklärung einfacher.
Gegen den Verzicht spricht, dass dann keine Beiträge zum VW gezahlt werden und du später ggfl. den ganzen administrativen Mist + erneute Gebühr angehen musst. Zudem könntest Du ggfl. auch ein bisschen nebenher abrechnen (falls im Ausland natürlich wieder schwierig mit Steuerpflicht usw.
Ich persönlich würde wohl drauf verzichten. Hätte mit dem Studium genug am Hut, um meine auf dem Papier bestehende Selbstständigkeit auch noch abwickeln zu müssen.
Für den Verzicht sprechen die vorübergehend geringeren Kosten und fehlende berufsrechtliche Probleme (Kanzleipflicht, ggfl. Befreiung, Zustellungsbevollmächtigter, Vertreter während Prüfungsphase etc. pp.). Zudem ist die Steuererklärung einfacher.
Gegen den Verzicht spricht, dass dann keine Beiträge zum VW gezahlt werden und du später ggfl. den ganzen administrativen Mist + erneute Gebühr angehen musst. Zudem könntest Du ggfl. auch ein bisschen nebenher abrechnen (falls im Ausland natürlich wieder schwierig mit Steuerpflicht usw.
Ich persönlich würde wohl drauf verzichten. Hätte mit dem Studium genug am Hut, um meine auf dem Papier bestehende Selbstständigkeit auch noch abwickeln zu müssen.
Nachrichten in diesem Thema
LLM - Zulassung behalten - von LLMGast - 22.06.2022, 10:46
RE: LLM - Zulassung behalten - von Drin - 23.06.2022, 22:42