04.08.2022, 20:19
(31.05.2022, 20:57)GAST222 schrieb:(29.05.2022, 19:15)GastBW schrieb: Hallo,
ich bin in einer kleineren Kanzlei und habe von Anfang an gesagt, dass der Einführungslehrgang zwei Wochen dauert. Das war gar kein Problem. An AG-Tagen bin ich ja auch nicht da und laut Prüfungsordnung hat der Unterricht Vorrang.
Wirst du denn auch bezahlt?
Das ist ja gerade in größeren Einheiten, die nach Wochenarbeitstagen bezahlt werden, interessant. Da habe ich das auch von einigen gehört, dass die das müssten.
War selber in einer mittleren Einheit, wo ich nach Stunden bezahlt wurde, und da musste ich die nicht nacharbeiten. Hab aber auch vorher angegeben, dass ich da nicht komme und das wurde dann auch bei der Berechnung meiner durchschnittlichen monatlichen Vergütung miteinberechnet.
Nein, ich werde nicht bezahlt. Die Anwälte sprechen von Woche zu Woche die Termine ab und geben mir Sachen zum bearbeiten. Kolleg*innen von mir, die bezahlt werden müssen Klausurtage etc. durch längere Arbeitszeiten kompensieren. Ich finde das schwierig, denn irgendwann muss man ja auch noch lernen, Lerngruppe machen, Übungsklausuren schreiben... Ich denke, dass man das beim Bewerbungsgespräch abklären sollte, damit dann nicht beide Seiten unzufrieden sind.
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Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von Nacho - 29.05.2022, 15:15
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von Gast 2 - 29.05.2022, 16:44
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von Nacho - 29.05.2022, 16:59
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von GastBW - 29.05.2022, 19:15
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