16.05.2022, 09:39
(13.05.2022, 12:06)Gast schrieb:(13.05.2022, 09:32)unzufriedenerRef schrieb: Ohne Staatsexamen oder Bachelor darfst Du den LL.M. in Deutschland nicht führen, kannst also derzeit nur Abitur vorweisen.Das stimmt schlichtweg nicht. Sofern der LL.M. von der Hochschule im Ausland ordnungsgemäß verliehen worden ist und dies ohne Bedingung geschehen ist, ist der Threadersteller nach den gängigen Hochschulgesetzten der Länder dazu berechtigt den Titel zu führen. Ist ne verdammt komische Situation, aber steht so im Gesetz.
Das heißt der "Fehler" wenn man so will, liegt bei der Universität, die den LL.M. ohne vorangegangenes Bachelorstudium ermöglicht, bzw. die Zwischenprüfung oder den Abschluss des Hauptstudiums als Äquivalent anerkennt. Die deutsche Rechtslage lässt aber nirgendwo erkennen, dass ein LL.M. nur mit einem LL.B. oder einem StEx geführt werden darf. Die Landesgesetze stellen einzig auf die ordnungsgemäße Verleihung der jeweiligen ausländischen Hochschule ab. Sofern also die Verleihung ohne Bedingung und im Rahmen des Rechts des Staates verliehen worden ist, darf der Titel auch mit , LL.M. (Hochschule) geführt werden.
Die schottische bzw. britische Rechtslage hab ich jetzt nicht geprüft, dass müsste der Threadersteller ggf. selbst tun.
Abgesehen davon, bringt der LL.M. für den Berufseinstieg als alleinstehender Titel natürlich nicht wirklich etwas. Ein LL.B. oder ein StEx solltest Du also schon machen.
Bspw. ein Auszug aus Hessen und RLP:
RLP: § 31 Abs. 2 HochschG
(2) Ein ausländischer Hochschulgrad darf nur geführt werden, wenn die verleihende Hochschule nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt, zur Verleihung dieses Grades berechtigt und der Grad nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist. Der Hochschulgrad ist unter Angabe der verleihenden Hochschule in der Form zu führen, die dem Wortlaut der Verleihungsurkunde entspricht. (...)
Hessen: § 27 Abs. 1 HessHG
(1) Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden und auch nach europäischem Rechtsverständnis ein Hochschulgrad ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. (...)
Ach verrückt. Ich war in derselben Situation und bekam die Info, dass ich ihn nicht hätte führen dürfen.
Danke Dir!
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LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Naotak - 08.05.2022, 21:29
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Joko - 09.05.2022, 07:24
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Gast - 09.05.2022, 07:30
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Gast - 09.05.2022, 15:41
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Gast - 09.05.2022, 16:21
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Gast - 11.05.2022, 07:33
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von unzufriedenerRef - 13.05.2022, 09:32
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Gast - 13.05.2022, 12:06
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Gast - 13.05.2022, 12:07
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von unzufriedenerRef - 16.05.2022, 09:39
RE: LL.M. ohne Examen - Berufseinstieg möglich? - von Gast - 16.05.2022, 07:24