20.09.2021, 22:32
(20.09.2021, 18:00)Landvogt schrieb:(20.09.2021, 15:03)Gastnrw20 schrieb: Ich habe eine Frage. Im ÖR wird ja im Rahmen der Klageänderung unrerschieden zwischen priv. Klageänderung und der zulässigen Kl.Änderung nach 91 VwGo. Wann habe ich was ? Wenn die Beteiligten einwilligen oder sachdienlichkeit vorliegt, dürfte 91 Vwgo anzuwenden sein. Aber welche Fälle fallen unter die privilegierte? Wäre um Tipps dankbar
Die in § 173 S. 1 VwGO i.V.m. § 264 ZPO genannten Fälle.
Der wohl klausurrelevanteste Anwendungsfall ist der Übergang von Anfechtungsklage zu FFK nach § 113 I 4 VwGO.
Nachrichten in diesem Thema
Privilegierte Klageänderung - von Gastnrw20 - 20.09.2021, 15:03
RE: Privilegierte Klageänderung - von Landvogt - 20.09.2021, 18:00
RE: Privilegierte Klageänderung - von Gast - 20.09.2021, 22:32