09.04.2021, 09:52
ÖRecht war für mich als Klausur meist sehr dankbar, weil man ohne Kenntnisse nur mit einem guten Aufbau und der Bearbeitung der aufgeworfenen Probleme schon ein befriedigend erreichen kann.
Im prozessrechtlichen Bereich geht es oft um Standardfragen (z.B. Verzicht auf die mündliche Verhandlung; Übertragung der Sache auf den Einzelrichter oder Entscheidung durch den Berichterstatter). Die Probleme lassen sich auch mit dem VwGO Kommentar lösen, aber es beruhigt, wenn man im Vorfeld schonmal etwas davon gehört hat.
In der Zulässigkeit geht es bei den verschiedenen Klagearten immer wieder um dieselben überschaubaren Probleme, die man gut lernen kann. Wichtig ist hier bei der Statthaftigkeit die richtige Klageart herzuleiten. Mit einer falschen Klage ist die Klausur noch nicht gelaufen, aber es wird dann deutlich schwieriger.
Bei der Begründetheit kommt es darauf an, dass man sich an ein Schema hält. Dafür solltest Du dir mal die möglichen Klausurtypen anschauen und dir das jeweilige Prüfungsschema aufschreiben. Dann wirst Du feststellen, dass es oft dieselben Grundschemata sind. Wie bereits genannt prüft man in Anfechtungssituationen i.d.R. EGL, formelle RMK und materielle RMK. In der materiellen RMK wird dann nach TB und RF differenziert. Davon gibt es natürlich auch in verschiedenen Bereichen Abweichungen, aber wenn man das nicht weiß fällt man allein deswegen nicht durch.
Als Tipp, wenn es um Genehmigungen geht: Egal welches Rechtsgebiet einschlägig ist (Baurecht, Immissionsschutzrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Wasserrecht, etc.), im Ergebnis läuft die Prüfung immer auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit raus. So solltest Du das auch trennen. Wenn Du die Probleme dann noch richtig einordnest, kann schon nichts mehr schiefgehen.
So kann man im ÖRecht im Prinzip überall feste Aufbauschema finden, an denen man sich orientieren kann.
Im prozessrechtlichen Bereich geht es oft um Standardfragen (z.B. Verzicht auf die mündliche Verhandlung; Übertragung der Sache auf den Einzelrichter oder Entscheidung durch den Berichterstatter). Die Probleme lassen sich auch mit dem VwGO Kommentar lösen, aber es beruhigt, wenn man im Vorfeld schonmal etwas davon gehört hat.
In der Zulässigkeit geht es bei den verschiedenen Klagearten immer wieder um dieselben überschaubaren Probleme, die man gut lernen kann. Wichtig ist hier bei der Statthaftigkeit die richtige Klageart herzuleiten. Mit einer falschen Klage ist die Klausur noch nicht gelaufen, aber es wird dann deutlich schwieriger.
Bei der Begründetheit kommt es darauf an, dass man sich an ein Schema hält. Dafür solltest Du dir mal die möglichen Klausurtypen anschauen und dir das jeweilige Prüfungsschema aufschreiben. Dann wirst Du feststellen, dass es oft dieselben Grundschemata sind. Wie bereits genannt prüft man in Anfechtungssituationen i.d.R. EGL, formelle RMK und materielle RMK. In der materiellen RMK wird dann nach TB und RF differenziert. Davon gibt es natürlich auch in verschiedenen Bereichen Abweichungen, aber wenn man das nicht weiß fällt man allein deswegen nicht durch.
Als Tipp, wenn es um Genehmigungen geht: Egal welches Rechtsgebiet einschlägig ist (Baurecht, Immissionsschutzrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Wasserrecht, etc.), im Ergebnis läuft die Prüfung immer auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit raus. So solltest Du das auch trennen. Wenn Du die Probleme dann noch richtig einordnest, kann schon nichts mehr schiefgehen.
So kann man im ÖRecht im Prinzip überall feste Aufbauschema finden, an denen man sich orientieren kann.
Nachrichten in diesem Thema
Örecht im Zweitversuch - von Gast - 08.04.2021, 13:05
RE: Örecht im Zweitversuch - von Gast - 08.04.2021, 16:32
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