05.09.2020, 06:46
(04.09.2020, 21:55)Gast schrieb:(04.09.2020, 19:29)Gast schrieb: Datenschutz uns0
Naja, die bezahlen die Rechnung. ;-)
Diesen Ausnahmetatbestand kann ich weder der. BDSG noch der DS-GVO entnehmen. Es müsste also in einer Vereinbarung/Da-Erklärung darauf hingewiesen werden. Ob das der Fall ist, kann aber nur der TE klären
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Mitteilung Klausurenergebnisse an Arbeitgeber - von Gast - 04.09.2020, 11:24
RE: Mitteilung Klausurenergebnisse an Arbeitgeber - von Gast - 04.09.2020, 12:26
RE: Mitteilung Klausurenergebnisse an Arbeitgeber - von Gast - 04.09.2020, 15:00
RE: Mitteilung Klausurenergebnisse an Arbeitgeber - von Gast - 04.09.2020, 19:29
RE: Mitteilung Klausurenergebnisse an Arbeitgeber - von Gast - 04.09.2020, 21:55
RE: Mitteilung Klausurenergebnisse an Arbeitgeber - von Gast - 05.09.2020, 06:46