04.08.2020, 17:22
Hallo liebe Streitgenossen,
bei welchem Gericht klagt man einen besonders schweren raub in TE versuchter schweren KV an, wenn es sich um einen Jugendlichen handelt? Bes schwerer raub wäre ja nicht unter 5 Jahren. Ich würde die große Jugendkammer als zuständig sehen. Aber hierfür müsste ein der Nr des Par. 41 JGG greifen oder?
Über Hilfe wäre ich dankbar.
bei welchem Gericht klagt man einen besonders schweren raub in TE versuchter schweren KV an, wenn es sich um einen Jugendlichen handelt? Bes schwerer raub wäre ja nicht unter 5 Jahren. Ich würde die große Jugendkammer als zuständig sehen. Aber hierfür müsste ein der Nr des Par. 41 JGG greifen oder?
Über Hilfe wäre ich dankbar.
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Anklage jugendlicher - von BW12 - 04.08.2020, 17:22
RE: Anklage jugendlicher - von BigD - 04.08.2020, 19:35
RE: Anklage jugendlicher - von Gast - 04.08.2020, 19:41
RE: Anklage jugendlicher - von Warheit - 04.08.2020, 19:43