22.04.2020, 12:10
Hallo zusammen.
Ich stehe etwas auf dem Schlauch...
Folgender Fall:
Im Rathaus (also öffentliches Gebäude im Verwaltungsgebrauch). Wegen Corona darf bei der Trauung eines Brautpaares in diesem Rathaus nur das Brautpaar anwesend sein und niemand anderes mehr. Ausnahme Fotograf der Firma X. Die Fotografen der Stadt fragen nach dem Grund. Als Grund wird genannt, dass ein Vertrag mit der Firma X besteht (mMn ein privatrechtl.), dem man sich dadurch verpflichtet fühlt.
Vor Corona bzw. der Beschränkung durften alle Fotografen mit in den Trausaal.
Kann ein solcher Vertrag die Ungleichbehandlung rechtfertigen? MMn ist es ein privatrechtlicher Vertrag: Kann dieser die Verwaltung als zivilrechtliche Ausgestaltung entgegen Art. 3 I GG binden?
Ich stehe hier so ein bisschen auf dem Schlauch. Bin ich evtl auf der ganz falschen Fährte??
Vielen Dank für eure Tipps.
MfG
Ich stehe etwas auf dem Schlauch...
Folgender Fall:
Im Rathaus (also öffentliches Gebäude im Verwaltungsgebrauch). Wegen Corona darf bei der Trauung eines Brautpaares in diesem Rathaus nur das Brautpaar anwesend sein und niemand anderes mehr. Ausnahme Fotograf der Firma X. Die Fotografen der Stadt fragen nach dem Grund. Als Grund wird genannt, dass ein Vertrag mit der Firma X besteht (mMn ein privatrechtl.), dem man sich dadurch verpflichtet fühlt.
Vor Corona bzw. der Beschränkung durften alle Fotografen mit in den Trausaal.
Kann ein solcher Vertrag die Ungleichbehandlung rechtfertigen? MMn ist es ein privatrechtlicher Vertrag: Kann dieser die Verwaltung als zivilrechtliche Ausgestaltung entgegen Art. 3 I GG binden?
Ich stehe hier so ein bisschen auf dem Schlauch. Bin ich evtl auf der ganz falschen Fährte??
Vielen Dank für eure Tipps.
MfG
Nachrichten in diesem Thema
Behörde, Ungleichbehandlung - von Gast - 22.04.2020, 12:10
RE: Behörde, Ungleichbehandlung - von Gast - 07.06.2020, 14:49
RE: Behörde, Ungleichbehandlung - von Gast - 07.06.2020, 15:06