09.03.2020, 13:29
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu Anwaltsgebühren, speziell zur geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG.
Ab wann fällt diese genau an? Ich tue mir immer schwer den genauen zeitpunkt zu bestimmen.
Fällt diese zum Beispiel auch an, wenn ein Rechtsanwalt eine Steuererklärung anfertigt? Denn die §§ 34, 35 RVg verweisen auf die StBVV. Ich meine die Anfertigung der Steuererklärung wird nach StBVV abgerechnet als steuelriche Tätigkeit. Fällt dann aber zustäzlich eine Geschäftsgebühr nach 2300 VV VG an?
Oder auch im Verwaltungsverfahren: Fällt die geschäftsgebühr schon mit Prüfung eines Bescheides etc. an?
Bin echt ratlos....
ich habe eine Frage zu Anwaltsgebühren, speziell zur geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG.
Ab wann fällt diese genau an? Ich tue mir immer schwer den genauen zeitpunkt zu bestimmen.
Fällt diese zum Beispiel auch an, wenn ein Rechtsanwalt eine Steuererklärung anfertigt? Denn die §§ 34, 35 RVg verweisen auf die StBVV. Ich meine die Anfertigung der Steuererklärung wird nach StBVV abgerechnet als steuelriche Tätigkeit. Fällt dann aber zustäzlich eine Geschäftsgebühr nach 2300 VV VG an?
Oder auch im Verwaltungsverfahren: Fällt die geschäftsgebühr schon mit Prüfung eines Bescheides etc. an?
Bin echt ratlos....
Nachrichten in diesem Thema
Anwaltsgebühren - von Gast - 09.03.2020, 13:29
RE: Anwaltsgebühren - von Rechtsanwalt - 14.03.2020, 19:17
RE: Anwaltsgebühren - von Gast - 17.06.2020, 11:11