12.02.2020, 10:52
Liebe alle,
Bei der Steuererklärung stellt sich mir folgende Frage: wie mache ich die 25% der Bezahlung aus der Anwaltsstation, die das LBV NRW einbehalten hat, steuerlich geltend?
Ich hab mal gehört, dass das im Grunde den Sozialabgaben entspricht, die die Kanzleien ja nicht zahlen. Hat jemand eine Idee, wie man da wieder rankommt?
LG
Bei der Steuererklärung stellt sich mir folgende Frage: wie mache ich die 25% der Bezahlung aus der Anwaltsstation, die das LBV NRW einbehalten hat, steuerlich geltend?
Ich hab mal gehört, dass das im Grunde den Sozialabgaben entspricht, die die Kanzleien ja nicht zahlen. Hat jemand eine Idee, wie man da wieder rankommt?
LG
Nachrichten in diesem Thema
Steuerklärung - vom LBV einbehaltenes Geld - von NRW - 12.02.2020, 10:52
RE: Steuerklärung - vom LBV einbehaltenes Geld - von Revisionsgrund - 14.02.2020, 21:51
RE: Steuerklärung - vom LBV einbehaltenes Geld - von Gast - 15.02.2020, 13:41
RE: Steuerklärung - vom LBV einbehaltenes Geld - von Gast - 18.02.2020, 21:55
RE: Steuerklärung - vom LBV einbehaltenes Geld - von NRWlul - 15.02.2020, 18:07