22.01.2020, 21:11
Hallo zusammen, mein Name ist Andreas und ich wohne in Frankfurt. Ich habe heute den Bescheid für die Aufnahme ins Referendariat am LG Darmstadt bekommen. Auf der einen Seite freue ich mich natürlich, auf der anderen Seite habe ich aber auch ein wenig Bedenken wegen der Fahrtzeit; Darmstadt und Offenbach wären kein Problem, aber bei einigen AG hätte ich einen Fahrtweg von knapp 4 Stunden (Hin- und Rückfahrt). Jetzt frage ich mich, ob das bei der Zuweisung an das jeweilige AG berücksichtigt wird. Darüber hinaus frage ich mich insgesamt, auf welcher Grundlage die Zuweisung erfolgt. Ich hatte zum Beispiel den LGB Frankfurt als Erst- und den LGB Wiesbaden als Zweitwahl. Ich hoffe es kommt nicht falsch rüber, aber als angehender Jurist drängt es mich natürlich schon, zu erfahren, welche Kriterien bei der Vergabe tatsächlich berücksichtigt werden; die einschlägigen Merkblätter hüllen sich hier leider in Schweigen. Ich gehe aber mal stark davon aus, dass da nicht gewürfelt wird :). Zuletzt würde mich noch interessieren, ob man den Standort mit einem anderen Kandidaten tauschen kann. Wenn das geht, würde ich mich hier gleich für den Standort Frankfurt anbieten und könnte im Gegenzug das schöne Darmstadt anbieten. Liebe Grüße und einen schönen Abend noch.
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Frage zur Zuweisung (Hessen) - von Andreas - 22.01.2020, 21:11
RE: Frage zur Zuweisung (Hessen) - von Gast12345678 - 22.01.2020, 22:09
RE: Frage zur Zuweisung (Hessen) - von Andreas - 22.01.2020, 23:12
RE: Frage zur Zuweisung (Hessen) - von Gast - 23.01.2020, 23:07
RE: Frage zur Zuweisung (Hessen) - von Andreas als Gast - 24.01.2020, 12:10
RE: Frage zur Zuweisung (Hessen) - von Andreas als Gast - 24.01.2020, 12:13
RE: Frage zur Zuweisung (Hessen) - von Gast - 03.02.2020, 00:22
RE: Frage zur Zuweisung (Hessen) - von Gast - 06.02.2020, 18:40