04.11.2025, 18:25
Subsumtion bedeutet ja, das Tatbestandsmerkmal mit der festgestellten Tatsache zu vergleichen. Während das im Strafurteil in der Weise geschieht, dass die zur Überzeugung des Gerichts feststehenden Tatsachen fortlaufend dargestellt werden und gesondert begründet wird, worauf sich die Überzeugung stützt, geschieht das im Zivilurteil jeweils an der Stelle, an der das jeweilige Tatbestandsmerkmal relevant wird. Dabei kann man unter Umständen nach oben verweisen, soweit etwas schon ausgeführt worden ist. Im Grundsatz ist das aber gesondert abzuhandeln. Die Zeugenaussage kann ja im einen Punkt ergiebig sein und im anderen nicht, in einer Hinsicht glaubhaft und im anderen nicht, und die Beweislast ist ja auch nicht immer gleich verteilt. Das sollte man also auseinander halten.
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Beweiswürdigung – mehrere Tatbestandsmerkmale - von nikmac95 - 04.11.2025, 15:57
RE: Beweiswürdigung – mehrere Tatbestandsmerkmale - von Praktiker - 04.11.2025, 18:25


