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Zivilstation
Gast
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#4
23.11.2020, 11:21
Ansprüche der Zielgesellschaft gegen den Verkäufer (=ehemaliger Gesellschafter) dürften jedenfalls nicht aus dem Kaufvertrag resultieren, weil die Zielgesellschaft nicht Partei des Kaufvertrags ist. Allerlei andere Rechtsgründe für Zahlungsansprüche sind unabhängig von der Veräußerung natürlich denkbar.
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Nachrichten in diesem Thema
Zivilstation - von Gast23 - 23.11.2020, 10:19
RE: Zivilstation - von Gast - 23.11.2020, 10:45
RE: Zivilstation - von Gast - 23.11.2020, 10:57
RE: Zivilstation - von Gast - 23.11.2020, 11:21
RE: Zivilstation - von Gast - 23.11.2020, 12:30


 

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