14.02.2025, 10:55
Ich kann mich den Vorrednern nur anschießen, wobei ich probieren würde es ein Stück weit zu konkretisieren.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass mit Partner (ohne jeglichen Zusatz) ein Partner im Sinne des PartGG = Gesellschafter gemeint ist. Da der Salary/Non-Share/Non-Equity Partner aber auf dem Vormarsch ist, würde dieser wohl mittlerweile auch darunter fallen. Die Spanne reicht in Deutschland folglich von einem Salary-Partner einer kleinen Kanzlei, dessen Gehalt kann sich "lediglich" um die 70/80k bewegen, zu einem (echten) Partner einer (amerikanischen) Biglaw-firm, dessen Gehalt (/Ausschüttung) kann (auch in Deutschland) jenseits der 2.000.000 Euro liegen.
Hier hängt es aber extrem von der Kanzlei, dem Rechtsgebiet innerhalb der Kanzlei, dem Vergütungssystem und eben dem Erfolg im Geschäftsjahr ab.
Wichtige Indikatoren sind dabei der UBT und das Partner-Associate leverage. Umso höher erstes und niedrigere zweites, desto größer wird der Gewinn eines Partners sein.
Dem zufolge kannst du bei LW, KE, SC (die letztes Jahr alle über 1.300.000 Euro Umsatz pro Berufsträger erwirtschaftet haben und ziemlich wenig echte Partner haben) mit einem 7-stelligen Gehalt rechnen.
Bei CMS hingegen, die zuletzt unter 700.000 Umsatz pro Berusträger erwirtschaftet haben und deutlich mehr Partner haben, wird so ein Gehalt hingegen kaum (oder garnicht) realisierbar sein.
Innerhalb dessen ist es extrem individuell.
So hat bspw. einer der Gesellschafter von der eher unbekannten Kanzlei Voigt für das Geschäftsjahr 2021 ganze 736k vor Steuern ausgezahlt bekommen, gleichzeitig gibt es aber viele Partner in GK, die weniger bekommen haben.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass mit Partner (ohne jeglichen Zusatz) ein Partner im Sinne des PartGG = Gesellschafter gemeint ist. Da der Salary/Non-Share/Non-Equity Partner aber auf dem Vormarsch ist, würde dieser wohl mittlerweile auch darunter fallen. Die Spanne reicht in Deutschland folglich von einem Salary-Partner einer kleinen Kanzlei, dessen Gehalt kann sich "lediglich" um die 70/80k bewegen, zu einem (echten) Partner einer (amerikanischen) Biglaw-firm, dessen Gehalt (/Ausschüttung) kann (auch in Deutschland) jenseits der 2.000.000 Euro liegen.
Hier hängt es aber extrem von der Kanzlei, dem Rechtsgebiet innerhalb der Kanzlei, dem Vergütungssystem und eben dem Erfolg im Geschäftsjahr ab.
Wichtige Indikatoren sind dabei der UBT und das Partner-Associate leverage. Umso höher erstes und niedrigere zweites, desto größer wird der Gewinn eines Partners sein.
Dem zufolge kannst du bei LW, KE, SC (die letztes Jahr alle über 1.300.000 Euro Umsatz pro Berufsträger erwirtschaftet haben und ziemlich wenig echte Partner haben) mit einem 7-stelligen Gehalt rechnen.
Bei CMS hingegen, die zuletzt unter 700.000 Umsatz pro Berusträger erwirtschaftet haben und deutlich mehr Partner haben, wird so ein Gehalt hingegen kaum (oder garnicht) realisierbar sein.
Innerhalb dessen ist es extrem individuell.
So hat bspw. einer der Gesellschafter von der eher unbekannten Kanzlei Voigt für das Geschäftsjahr 2021 ganze 736k vor Steuern ausgezahlt bekommen, gleichzeitig gibt es aber viele Partner in GK, die weniger bekommen haben.
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Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von DieRechtsbar - 14.02.2025, 00:22
RE: Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von Rechtsverwender - 14.02.2025, 00:59
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RE: Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von nachdenklich - 16.02.2025, 10:36
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RE: Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von Paul Klee - 18.02.2025, 00:12
RE: Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von Patenter Gast - 18.02.2025, 11:28
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RE: Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von JuraHassLiebe - 16.02.2025, 12:39
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RE: Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von JuraHassLiebe - 16.02.2025, 12:41
RE: Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von nachdenklich - 16.02.2025, 23:01
RE: Einkommen als Partner in einer Kanzlei - von Rechtsverwender - 17.02.2025, 08:26
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