25.11.2023, 01:59
Hallo liebe Community,
entweder stehe ich gerade aufm Schlauch oder es ist die Nervosität kurz vor dem Examen, die mich den § 67 III JAG NRW nicht richtig erfassen lassen will.
Ich werde meine Aufsichtsarbeiten kommende Woche, also im Dezember 2023, anfertigen.
Gilt in meinem Fall das alte JAG denn nun weiter, so dass lediglich drei bestandene Klausuren mit einer gesamten Durchschnittspunktzahl von 3,5 ausreichen würden oder muss ich nunmehr 4 der 8 Klausuren bestehen, um zur mündlichen geladen zu werden? Diese Frage lässt mich gerade nicht zur Ruhe kommen.
Da nun auch noch inhaltlich einiges hinzu kommt, fände ich das gegenüber den vergangenen Klausurdurchgängen krass benachteiligend. Ich danke für eure Antworten im Voraus
entweder stehe ich gerade aufm Schlauch oder es ist die Nervosität kurz vor dem Examen, die mich den § 67 III JAG NRW nicht richtig erfassen lassen will.
Ich werde meine Aufsichtsarbeiten kommende Woche, also im Dezember 2023, anfertigen.
Gilt in meinem Fall das alte JAG denn nun weiter, so dass lediglich drei bestandene Klausuren mit einer gesamten Durchschnittspunktzahl von 3,5 ausreichen würden oder muss ich nunmehr 4 der 8 Klausuren bestehen, um zur mündlichen geladen zu werden? Diese Frage lässt mich gerade nicht zur Ruhe kommen.
Da nun auch noch inhaltlich einiges hinzu kommt, fände ich das gegenüber den vergangenen Klausurdurchgängen krass benachteiligend. Ich danke für eure Antworten im Voraus
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Änderung JAG NRW - von KoopaTroopa - 25.11.2023, 01:59
RE: Änderung JAG NRW - von Ref-NRW21 - 26.11.2023, 17:37
RE: Änderung JAG NRW - von KoopaTroopa - 26.11.2023, 22:16


