12.11.2023, 15:36
(08.11.2023, 17:49)OH525 schrieb: Wie viel am Ende erstattet wird oder nachzuzahlen ist, hängt stark von der tatsächlich einbehaltenen Steuer ab.
Vielleicht hilft dir ein Blick in die Einkommensteuertabelle. Damit lässt sich grob überschlagen, was tatsächlich zu zahlen ist.
Fakt ist aber, dass damit eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Auch ist es mitnichten so, dass man bei StKl 6 grundsätzlich mit einer Erstattung rechnen kann - auch Nachzahlungen sind nicht unüblich.
Wieso sollte hier eine Erklärungspflicht bestehen?
Davon ab ist es natürlich jedem Ref zu raten die Erklärung zu machen, da es sich aufgrund hoher Reise- und Werbungskosten nahezu immer lohnt.
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Steuererklärung Zusatzvergütung - von dr.juri - 07.11.2023, 16:09
RE: Steuererklärung Zusatzvergütung - von Anonym74920 - 07.11.2023, 16:57
RE: Steuererklärung Zusatzvergütung - von OH525 - 08.11.2023, 17:49
RE: Steuererklärung Zusatzvergütung - von Homer S. - 12.11.2023, 15:36
RE: Steuererklärung Zusatzvergütung - von Freidenkender - 12.11.2023, 20:47