07.11.2023, 16:57
(07.11.2023, 16:09)dr.juri schrieb: Hallo zusammen,
von der Zusatzvergütung in der Anwaltsstation wird ja (in NRW) einiges abgezogen (25 % Pauschal und dann nochmal Versteuerung). Ich bekomme eigentlich 1200 € von meiner Kanzlei. Letztendlich ist es dann am Ende aber wesentlich weniger. Hat jemand von euch schon eine Steuererklärung für einen solchen Fall abgegeben und kann berichten, wie viel man evtl. nach der Steuererklärung wiederbekommen würde? Insgesamt kommt mir die Steuer, insbesondere auch mit Hinblick auf die wirklich nicht hohe Unterhaltsbeihilfe (und man gilt ja als Arbeitnehmer?) wirklich viel zu viel vor!
Danke euch :)
Hey,
also ich bin noch nicht im Ref und kann dementsprechend jetzt nur grds. was zur Steuererklärung sagen. Du bist mit der Zusatzvergütung als Nebenjob in Steuerklasse 6. Das bedeutet, dass du zwei Jobs ausführst. Die Abzüge in Steuerklasse 6 sind dabei so hoch, weil es dort keine Freibeträge etc. gibt. Wenn du eine Steuerklärung machst, bekommst du aber in der Regel viel wieder.
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Steuererklärung Zusatzvergütung - von dr.juri - 07.11.2023, 16:09
RE: Steuererklärung Zusatzvergütung - von Anonym74920 - 07.11.2023, 16:57
RE: Steuererklärung Zusatzvergütung - von OH525 - 08.11.2023, 17:49
RE: Steuererklärung Zusatzvergütung - von Homer S. - 12.11.2023, 15:36
RE: Steuererklärung Zusatzvergütung - von Freidenkender - 12.11.2023, 20:47