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Vernachlässigtes Studium - Bitte um Einschätzung
Lost_inPages
Senior Member
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Registriert seit: Mar 2023
#13
15.08.2023, 14:56
(15.08.2023, 13:24)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 11:22)Lost_inPages schrieb:  
(15.08.2023, 00:46)Quaerens schrieb:  
(14.08.2023, 23:37)Lost_inPages schrieb:  Was ich dir fürs Zivilrecht empfehlen kann ist die Vorlesung von Professor Lorenz für BGB AT, SchuldR AT, und SchuldRBT, ebenso für Erbracht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand an dieses Niveau rankommt. Die Vorlesungen sind Online verfügbar. Parallel würde ich dazu Examensklausuren bearbeiten und falls ihr so etwas habt, einen Klausurenkurs besuchen. 

Die Vorlesungen von Professor Eidenmüller zum SachenR sind auch vollkommen in Ordnung. 

Falls du Münchener Student bist, hast du Zugriff auf Strafrecht AT und BT Vorlesungen von zb Professor Satzger. 

Viele Professoren sehen Repetitoren kritisch und ich habe lange gebraucht, um zu verstehen weshalb. Ich hab auch ein Rep besucht, das letztlich keinerlei Grundlagen vermittelt, sondern diese vorausgesetzt hat. 

Wäre ich nochmal Student, würde mir die Grundlagen mit Vorlesungen erarbeiten und den Examenskurse an der Uni besuchen, denke ich. Aber das ist nur meine persönliche Meinung, ohne dass ich behaupten würde, dass das allgemein zu empfehlen ist. Aber für mich wäre es das Richtige gewesen. Zumal die Dozenten an der Uni diejenigen sind, die u.a die Examensklausuren stellen und korrigieren. Und kein privater Repetitor

Danke für die Antwort. 

Empfehlungen zu den Vorlesungspodcasts von prof. Lorenz, habe ich jetzt schon öfters gehört. Ich werde dort mal reinhören, danke. 
Würdest du diese Vorlesungspodcasts eher zur Vertiefung / Wiederholung anhören oder zur Stofferarbeitung?


Was ist den die Kritik an den (wohl kommerziellen) Rep´s? Fehlende Grundlagenvermittlung?


Ich würde sie hören, um die Grundlagen zu verstehen. Aber diese Podcasts behandeln auch Themen, die so im Examen dran kommen. Auch wenn es eine aufgezeichnete Vorlesung für 1. und 2. Semester ist, werden dort wichtige Examensthemen behandelt.

Mit diesen Vorlesungspodcast kriegst du erstmal ein Gerüst und Systemverständnis. Die gehen aber nicht so weit in die Tiefe, dass man dann seitenlange Ausführungen machen könnte im Examen. Um in die Tiefe zu gehen, braucht man dann den Examenskurs bzw Examensfälle. Die Vorlesungen schaffen also quasi das Fundament.

Repetitorien (zumindest, das bei dem ich war)sind super für Leute, die schon ein gewisses Niveau haben. Eine Art fortgeschrittenen AG. Repetitorium kommt aus dem Lateinischen und heißt ,,Wiederholung von Wissen". Genau so hat es sich für mich auch angefühlt. Und da ich kein echtes Wissen hatte, war es schon ziemlich hart.

Ich bin deshalb dafür, dass man die Grundlagen mit den Vorlesungspodcasts erarbeitet.

Aber jeder Lerntyp ist anders. Und man muss es einfach mal testen und schauen, wo man sich wohlfühlt.
Hi, danke für die Antwort. Da hätte ich jetzt noch ein paar Rückfragen:

- Was genau ist denn dieses sagenumwobene Systemverständnis? Ist damit bspw. gemeint, dass man weiß warum man grds. zuerst vertragliche Ansprüche prüft, dann quasivertragliche, etc.? Hättest du vllt noch andere Beispiele? Ich kann mir unter diesem Begriff leider nicht wirklich etwas vorstellen...

- Selbiges gilt eigentlich auf für die "Tiefe"? Ist damit bspw. gemeint zu wissen, warum es wichtig ist, dass der Rechtsverkehr geschützt werden muss? Hättest du auch hier vllt noch andere Beispiele? 


Das was du an gesprochen hast, ist ja genau der Hintergrund meines Threads. Mir fehlt eben i.d.R. das nötige Grundlagenwissen. Deswegen bezweifle ich ja in diesem Stadium auch die Sinnhaftigkeit eines Repetitoriums...
Wenn ich dich jetzt richtig verstehe würdest du also auch an meiner Stelle zuerst noch versuchen, die Grundlagen in den Rechtsgebieten aufarbeiten, oder?


Systemverständnis ist für mich zB zu verstehen, wie die Normen zusammenwirken, oder auch zu wissen, wann etwas nicht angewendet werden darf. 

Als Beispiel: Kaufvertrag geschlossen. Sache mangelhaft. Der Käufer kann jetzt nicht einfach den Vertrag anfechten (ohne jetzt auf die Ausnahmen nach § 123 BGB einzugehen). Sondern muss eine Nachfrist nachsetzen. Die Nachfristsetzung dient dem Interesse der Verkäufers. Dieser soll eine zweite Chance erhalten, seine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, damit der Vertrag aufrechterhalten bleiben kann (als Ausfluss des Grundsatzes  ,,Pacta sunt servanda). 

Ich halte es für wichtig, solche Grundsätze zu verstehen, um dann (hoffentlich) im Ausnahmefall, der einem noch nicht begegnet ist, selber eine vertretbare Lösung finden zu können. Bei mir Rep gab es meist nur abgefahrene Fälle, die die Ausnahme von der Ausnahme beleuchten, ohne dass ich überhaupt den Regelfall verstanden hatte.

Oder meinst Lieblingsbsp ist eig ,,die gestörte Gesamtschuld". Das war für mich immer ein Horrorbegriff, und ich habe iwelche Theorien auswendig gelernt, ohne zu verstehen, was eig dahinter steht. Der Lorenz hat in seiner Vorlesung alles Schritt für Schritt erarbeitet, so dass ich jetzt zumindest das Gefühl habe, es endlich verstanden zu haben. Ich würde deshalb versuchen, nicht alles auswendig zu lernen, sondern zu verstehen.


Tiefe ist für mich die Ausarbeitung einer Lösung, die sich nicht auf 2 bis 3 Sätze beschränkt, sondern weiter ,,rumbohrt". Es genauer erläutert. 

Ich kann leider nicht beurteilen, was jetzt das richtige für dich wäre. Habt ihr bei euch Klausurenkurse? Sonst nimm doch mal dran teil, und schau auf welchem Stand du bist? 

Und vllt gibt es auch Repetitorien, die auch die Grundlagen vermitteln, deshalb kann ich dazu nicht wirklich was sagen.. das war nur meine Erfahrung. Komme aber aus NRW und nicht Bayern
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Vernachlässigtes Studium - Bitte um Einschätzung - von Quaerens - 14.08.2023, 20:24
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