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  5. Richter in Hessen - ab 15 Punkten insgesamt (7,5 im Zweiten)
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Richter in Hessen - ab 15 Punkten insgesamt (7,5 im Zweiten)
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#68
10.09.2022, 21:54
(10.09.2022, 19:28)KnappvorbeiNRW schrieb:  [quote pid='197024' dateline='1662800509']
Es gibt keinen Grund, die Justiz dort rauszunehmen? Es gibt JEDEN Grund dies zu tun. Nochmal Gehalt richtet sich u.a. nach Qualifikation, Verantwortung und Verfügbarkeit. Warum soll ein Verwaltungsjurist (A13) gleich viel bekommen wie ein Richter (R1). Bitte komme nicht mit, weil alle Juristen so bezahlt werden. Dann müsste auch jeder die gleichen Jobbedingungen haben. 
Im Übrigen, sind für viele auch A9 viel Geld, sollen deshalb alle nach A9 bezahlt werden, obwohl es keine angemessene Gegenleistung darstellt. Warum sperrt man sich denn, sich einfach mal am Markt zu orientieren, um zu sehen, welchen Wert ein solcher Jurist hat?

Es gibt kein Grundschullehrer-Bashing. Die Berufsgruppe dient als Vergleich. Deren Ausbildung ist kürzer, weniger anspruchsvoll und meiner Meinung(!) weniger verantwortungsvoll (letzteres kann man Streiten). Also alle Aspekte an denen sich das Gehalt in der Wirtschaft orientiert. Auch eine Kindergärtnerin verdient leider weniger als eine Lehrerin und hat Verantwortung, warum bezahlen wir demnach nicht alle Lehrer und Richter wie ein Kindergärtner? Ich würde deren Job auch nicht machen wollen, das ist doch kein Argument.
Okay, nehmen wir mal an, es stimmte was Du behauptest und Gehalt richte sich nach (u.a.) Qualifikation, Verantwortung und Verfügbarkeit. Dann ergibt es total Sinn, dass Lehrer:innen, Richter:innen und Verwaltungsjurist:innen (ungefähr) dasselbe bekommen:

- Qualifikation: Bei allen gleich. Studienabschluss (Master beim Lehramt, bei uns halt das 1. Staatsexamen bzw. an manchen Unis eben das Diplom. Dazu ein zweijähriger Vorbereitungsdienst mit Abschlussprüfung. 

-Verantwortung: Schwer vergleichbar, aber auch da wird überall Verantwortung getragen. Lehrer:innen haben durch ihre tägliche Arbeit und die Vergabe von Noten immensen Einfluss auf das weitere Leben von Schüler:innen. Auch durch ihr pädagogisches Wirken. Verwaltungsjurist:innen tragen auch Verantwortung, weil sie viele Dinge entscheiden, ohne dass dies gerichtlich überprüft wird. Anders würde das nicht funktionieren. Richter:innen haben natürlich die unmittelbarste Verantwortung, da von ihnen die Streitfälle in letzter Instanz entschieden werden und da oft Schicksale dran hängen. Vielleicht ein kleines Plus für die Justiz, aber sicherlich eine Wertungsfrage und auch nicht das sinnigste Kriterium.

-Verfügbarkeit: Da sieht es für die Richterschaft dann wieder nicht gut aus. Es gibt genügend (formal) befähigte Jurist:innen, die bereit sind, den Job zu machen. Allein, dass es noch Notengrenzen gibt zeigt doch schon, dass es de facto ein Überangebot gibt an Leuten, die die Befähigung zum Richteramt haben. Die Auswahl an Hand der Note erfolgt ja nur deswegen, dass man anders als bei Lehrer:innen nicht darauf angewiesen ist, jede:n einzustellen, der:die die formale Qualifikation mitbringt. Nach der Logik der Verfügbarkeit müsste man also eher Lehrer:innen noch besser bezahlen, um mehr Leute zu motivieren, den Beruf zu ergreifen, weil es dort schon an Leuten mit der formalen Qualifikation fehlt. 

Ich habe auch wenig Zweifel, dass eine höhere Besoldung (oder Gratis-Kaffee, schicke Büromöbel oder was auch immer) nur sehr wenig mehr Leute motivieren würde, in den Staatsdienst zu gehen. In meinem Umfeld war es vor allem eine Typ-Frage, ob man eher in Justiz, Verwaltung oder Anwaltschaft wollte. Einfach weil es so unterschiedliche Arten zu arbeiten sind. Das Gehalt spielte da selten eine Rolle. Klar würde es bei einem Einstiegsgehalt von 10k einige Leute mehr in die Justiz ziehen, aber so große Sprünge sind ja sowieso utopisch, da sie das ganze Gehaltsgefüge des ÖD durcheinander bringen würden.
[/quote]

Du hast mich überzeugt. Eigentlich sind Richter sogar überbezahlt. Erzieher verdienen so ~3000€ brutto. Das ist mehr als ausreichend für Richter, schließlich sind Erzieher auch ganz arg wichtig für unsere Gesellschaft und da brauchen wir sogar mehr von.
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