28.01.2022, 23:29
Ich bin zur Zeit (Ref) im Anwärtertarif bei der Debeka privatversichert. Nach dem Ref möchte ich gerne für ein paar Jahre in die freie Wirtschaft, bevor es langfristig zurück in den den Staatsdienst gehen soll. Die PKV würde ich zwischenzeitlich gerne im Volltarif behalten.
Bei Durchsicht der AVB ist mir aufgefallen, dass zwar die Tarifanpassung bei Wegfall des Beihilfeanspruchs, nicht aber die bei Wiederaufleben des Beihilfeanspruchs geregelt ist.
Ist jemand von euch einen vergleichbaren Weg gegangen und könnte berichten, ob die PKV bzw. Debeka im Speziellen "rumgemuckt" hat, oder ob ihr einfach zwischen Voll- und Beihilfetarif, ohne Gesundheitsprüfung, hin und her wechseln konntet.
Danke euch
Bei Durchsicht der AVB ist mir aufgefallen, dass zwar die Tarifanpassung bei Wegfall des Beihilfeanspruchs, nicht aber die bei Wiederaufleben des Beihilfeanspruchs geregelt ist.
Ist jemand von euch einen vergleichbaren Weg gegangen und könnte berichten, ob die PKV bzw. Debeka im Speziellen "rumgemuckt" hat, oder ob ihr einfach zwischen Voll- und Beihilfetarif, ohne Gesundheitsprüfung, hin und her wechseln konntet.
Danke euch
Nachrichten in diesem Thema
Beihilfe - Entfall Beihilfeanspruch - Beihilfe - von Gast - 28.01.2022, 23:29
RE: Beihilfe - Entfall Beihilfeanspruch - Beihilfe - von bln - 31.01.2022, 00:58
RE: Beihilfe - Entfall Beihilfeanspruch - Beihilfe - von sl4442 - 31.01.2022, 15:48