25.09.2021, 10:40
Also ich erwarte als Korrektor im zweiten Examen in gerichtlichen Entscheidungen immer Ausführungen zur statthaften Antragsart, zur Antragsbefugnis, zum Rechtschutzbedürfnis und (sofern nicht im Bearbeitungsvermerk ausgeschlossen) zum zuständigen VG. Sofern aber - in RA-Klausuren - ein umfassendes Gutachten gefordert ist, erwarte ich auch kurze feststellende Ausführungen zum VRW und zum Antragsgegner.
Was die Frage des Bestehens betrifft ist das aber irrelevant, die nicht ausreichenden Bearbeitungen sind dies wegen der Mängel in der Begründetheit, die auch durch eine perfekte Zulässigkeit nicht kompensiert werden können.
Was die Frage des Bestehens betrifft ist das aber irrelevant, die nicht ausreichenden Bearbeitungen sind dies wegen der Mängel in der Begründetheit, die auch durch eine perfekte Zulässigkeit nicht kompensiert werden können.
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80 V zulässigkeit - von rip strafrecht - 24.09.2021, 14:31
RE: 80 V zulässigkeit - von Gast - 24.09.2021, 14:40
RE: 80 V zulässigkeit - von Nrwler1992 - 24.09.2021, 15:19
RE: 80 V zulässigkeit - von rip strafrecht - 24.09.2021, 15:21
RE: 80 V zulässigkeit - von NRWler1992 - 25.09.2021, 09:30
RE: 80 V zulässigkeit - von Nrwler1992 - 24.09.2021, 15:22
RE: 80 V zulässigkeit - von Gast - 25.09.2021, 10:40