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  5. Obersatz im A-Gutachten
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Obersatz im A-Gutachten
Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#10
08.08.2021, 21:13
(08.08.2021, 15:12)Andreas schrieb:  
(08.08.2021, 14:11)Praktiker schrieb:  Falsch ist jedenfalls das Komma nach "Ermittlungen".  Wink

Mich würde ein Paragraf zum hinreichenden Tatverdacht freuen.

Was spricht eigentlich gegen: gegen den Beschuldigten ist Anklage zu erheben, wenn er einer Straftat hinreichend verdächtig ist... in Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen...

?

Danke für den Hinweis. Ja, manchmal ist das mit dem Komma nicht so einfach  Upside_down Ich finde gegen deinen Vorschlag spricht nichts; ich finde ihn sogar sehr gut, weil sich der Staatsanwalt ja eigentlich genau diese Frage stellen muss. Gut, wenn man es ganz korrekt nimmt, dann ist die Formulierung in ihrer Finalität nicht ganz richtig; uU. kann ja auch nach den §§ 153 ff. StPO eingestellt werden, sodass ein hinreichender Tatverdacht nicht zwangsläufig in einer Klage münden muss. In öffentlichen Lösungsskizzen von AS wird einfach nur formuliert: "Der Beschuldigte könnte wegen [...] hinreichend verdächtigt sein. Da der jeweilige Tatkomplex vorangestellt wird, finde ich das eigentlich auch ausreichend und man geht nicht Gefahr, etwas als feststehend zu beschreiben, was im Gutachten erst noch festzustellen ist. Aber auch hier habe ich teilweise Anmerkungen von Korrektoren gelesen, die das nicht ausreichen lassen, die also verlangen, dass die Handlungen, deretwegen der hinreichende Tatverdacht geprüft wird, im Obersatz stehen muss. Keine Ahnung, wahrscheinlich ist das alles auch Rosinenpickerei...

Ja, im Großen und Ganzen wird das egal sein. 153 ff. würde ich als Ausnahmen eher nicht in den Obersatz reinnehmen, sonst wird es zu unübersichtlich.

Das mit den Handlungen ist aber wirklich wichtig, sobald es mehr als eine gibt. Dann würde ich oben "einer Straftat hinreichend verdächtig" schreiben und unten die einzelnen Taten durchgehen, also wie auch sonst im Gutachten: "Durch Ansichnehmen der Tasche einen Diebstahl begangen haben" usw. Es ist nämlich extrem unübersichtlich, wenn man verschiedene Straftatbestände angeboten bekommt, ohne gleich zu erfahren, hinsichtlich welcher Handlung sie geprüft werden.
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Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 01:23
RE: Obersatz im A-Gutachten - von HerrKules - 08.08.2021, 09:42
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 10:31
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Gast - 08.08.2021, 10:41
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 11:22
RE: Obersatz im A-Gutachten - von El Oso - 08.08.2021, 10:57
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 11:21
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Praktiker - 08.08.2021, 14:11
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 15:12
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Praktiker - 08.08.2021, 21:13


 

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