20.09.2022, 09:24
Hallo,
ich fange im November mit dem Referendariat an und wollte schonmal grob einen Lernplan für das 2. Staatsexamen auf Basis der Prüfungsordnung anfertigen und mir auch eine To Do Liste für Zusammenfassungen, die ich anfertigen will, schreiben.
Wie wichtig sind den Staatsorga und Grundrechte im 2. Staatsexamen?
In der Prüfungsordnung steht zwar, dass Prüfungsstoff für das 2. Examen im Prinzip der des 1. Examens + ProzessR und noch ein paar andere Rechtsgebiete (z.B. UmweltR) ist. Allerdings wird in den Büchern die ich bis jetzt zum materiellen ÖffR gesehen habe das StaatsorganisationsR und die Grundrechte überhaupt nicht behandelt.
Lernt ihr das wirklich intensiv und wenn ja: Nehmt ihr eure Unterlagen aus dem 1.?
ich fange im November mit dem Referendariat an und wollte schonmal grob einen Lernplan für das 2. Staatsexamen auf Basis der Prüfungsordnung anfertigen und mir auch eine To Do Liste für Zusammenfassungen, die ich anfertigen will, schreiben.
Wie wichtig sind den Staatsorga und Grundrechte im 2. Staatsexamen?
In der Prüfungsordnung steht zwar, dass Prüfungsstoff für das 2. Examen im Prinzip der des 1. Examens + ProzessR und noch ein paar andere Rechtsgebiete (z.B. UmweltR) ist. Allerdings wird in den Büchern die ich bis jetzt zum materiellen ÖffR gesehen habe das StaatsorganisationsR und die Grundrechte überhaupt nicht behandelt.
Lernt ihr das wirklich intensiv und wenn ja: Nehmt ihr eure Unterlagen aus dem 1.?
20.09.2022, 10:00
Mit Staatsorga habe ich mich - in NRW - so gut wie gar nicht mehr beschäftigt und halte das auch in Nachhinein für die richtige herangehensweise. Man muss sich nur die begrenzten Anwendungsfälle von Themem mit Staatsorga Bezug in Klausuren vor Augen führen. Mehr als die absoluten Grundlagen sollte man sich da in keinem Fall drauf schaffen, erst recht nicht mit den Unterlagen aus dem ersten Examen.
Bezüglich der Grundrechte sieht es schon etwas anders aus. Natürlich wird im zweiten Examen keine umfassende Prüfung von etwaigen Grundrechtsverletzungen erwartet werden. Insbesondere die Klausuren im ÖffR haben natürlich teilweise starken Grundrechtsbezug. Auch da gibt es natürliche Abstufungen. Die Versammlungsfreiheit dürfte im POR eine ziemliche große Rolle einnehmen. Anwendungsfälle von z.B Kunst- oder Religionsfreiheit sind schon unwahrscheinlicher, aber auch nicht ausgeschlossen.
Bezüglich der Grundrechte sieht es schon etwas anders aus. Natürlich wird im zweiten Examen keine umfassende Prüfung von etwaigen Grundrechtsverletzungen erwartet werden. Insbesondere die Klausuren im ÖffR haben natürlich teilweise starken Grundrechtsbezug. Auch da gibt es natürliche Abstufungen. Die Versammlungsfreiheit dürfte im POR eine ziemliche große Rolle einnehmen. Anwendungsfälle von z.B Kunst- oder Religionsfreiheit sind schon unwahrscheinlicher, aber auch nicht ausgeschlossen.
20.09.2022, 22:29
Staatsorga ist im 2. Latte.
20.09.2022, 22:34
Also bei mir kam Verfassungsbeschwerde und 23 BVerfGG durchprüfen in der mündlichen des 2. ran. Kein Scherz, das war die gesamte ÖffR Prüfung
20.09.2022, 22:54
Grundrechte spielen im 2. Examen nur noch in Grundzügen eine Rolle. Unangenehme Ausnahmen sind leider nicht ausgeschlossen. Beim GPA lief vor einigen Jahren mal eine ÖR-I-Klausur, die sich fast ausschließlich darum drehte, ob eine (fiktive) einfach-rechtliche Landesnorm mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.
22.09.2022, 11:33
Schau mal in eure Prüfungsordnung. In manchen Bundesländern (z.B. BW) ist es explizit im Prüfungskatalog aufgenommen und wird auch in der mündlichen Prüfung hin und wieder geprüft.
23.09.2022, 23:00
Ja, bei mir kam es im Mündlichen dran. Luftsicherheitsgesetz, falls das noch jemand kennt...
01.10.2022, 10:34
grundrechte in grundzügen. dinge wie stufentheorie sollte man beherrschen.
ich bin kein fan von skripten, fand aber ausnahmsweise das kaiserskript dort gut. ganz hinten hast du nochmal die grundrechte auf 10 seiten oder so aufbereitet. was dort steht genügt.
ich bin kein fan von skripten, fand aber ausnahmsweise das kaiserskript dort gut. ganz hinten hast du nochmal die grundrechte auf 10 seiten oder so aufbereitet. was dort steht genügt.