04.08.2022, 18:14
(04.08.2022, 16:46)DonJuansohn schrieb: Bei der aktuellen Ausschreibung in Sachsen wird nur auf die Note im 2. StEx abgestellt.
Das stimmt nur bedingt. Der Wortlaut lässt das vermuten. Es wird aber (in jedem Bundesland) mit unterschiedlicher Gewichtung auf beide Examina abgestellt. Das ergibt sich auch aus dem Einstellungsflyer sowie etlichen Gerichtsentscheidungen zu dem Thema.
04.08.2022, 18:33
(04.08.2022, 18:14)Gast schrieb:(04.08.2022, 16:46)DonJuansohn schrieb: Bei der aktuellen Ausschreibung in Sachsen wird nur auf die Note im 2. StEx abgestellt.
Das stimmt nur bedingt. Der Wortlaut lässt das vermuten. Es wird aber (in jedem Bundesland) mit unterschiedlicher Gewichtung auf beide Examina abgestellt. Das ergibt sich auch aus dem Einstellungsflyer sowie etlichen Gerichtsentscheidungen zu dem Thema.
In Bayern sind 11,50 Punkte im Zweiten die Voraussetzung, wobei die Gewichtung der mündlichen und der schriftlichen Prüfungen bei 75/25 liegen muss. Die erste Prüfung wird nicht erwähnt.
04.08.2022, 20:51
In NRW wird in der Ausschreibung auch nur das 2. Examen erwähnt, aber der Staatsteil vom ersten Examen wird bei der Einladung auch berücksichtigt.
Es gibt einen Unterschied zwischen den festgelegten Mindestgrenzen (meist durch das 2. in der Ausschreibung fixiert) und der Berechnung der Bestenauslese im Rahmen der Einladung, welche auf beiden Examina beruht.
Es gibt einen Unterschied zwischen den festgelegten Mindestgrenzen (meist durch das 2. in der Ausschreibung fixiert) und der Berechnung der Bestenauslese im Rahmen der Einladung, welche auf beiden Examina beruht.