08.04.2021, 11:11
Hallo, ich bin seit kurzem selbständig tätig und habe schon einen - wenn auch kleinen - Mandantenstamm. Nun hat mich ein befreundeter Anwalt (auch selbständig) angesprochen, ob ich ihm kurzfristig bei 3 seiner Stammmandanten helfen könnte (rein außerger. Beratung/Überprüfung von Verträgen...), da er mit der Arbeit momentan aufgrund eines Hausbaus nicht hinterher kommt und in diesem Rechtsgebiet auch eher weniger tätig ist (bei mir ist es mein Hauptrechtsgebiet). Die Mandanten wissen Bescheid. Die Ausgestaltung soll so ablaufen, dass ich die Angelegenheit bearbeite und dann - zum selben Stundensatz, den er den Mandanten dafür in Rechnung stellt - ich ihm dafür eine Rechnung stelle. Ich erbringe also gegenüber seiner Kanzlei die Dienstleistung und nicht direkt gegenüber dem Mandanten (also keine freie Mitarbeit).
Ich frage mich nun wie die vertragliche Ausgestaltung zwischen meiner und seiner Kanzlei aussehen muss? Müssen wir dafür eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG schließen, in der ich dann halt diesen Stdsatz aufnehme? Geht eine Vergütungsvereinbarung überhaupt zwischen zwei Kanzleien oder nur zwischen Kanzlei und Mandant? Oder müsste es eher eine Art Kooperationsvertrag sein? Ich bin hier etwas überfragt. Weiß jemand Rat?
Ich frage mich nun wie die vertragliche Ausgestaltung zwischen meiner und seiner Kanzlei aussehen muss? Müssen wir dafür eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG schließen, in der ich dann halt diesen Stdsatz aufnehme? Geht eine Vergütungsvereinbarung überhaupt zwischen zwei Kanzleien oder nur zwischen Kanzlei und Mandant? Oder müsste es eher eine Art Kooperationsvertrag sein? Ich bin hier etwas überfragt. Weiß jemand Rat?
08.04.2021, 15:23
Glückwunsch zum erfolgreichen Start Herr Kollege!
Ich würde -ohne Garantie- den Kollegen bzw. dessen Kanzlei als Mandanten aufnehmen und mit ihm eine Vergütungsvereinbarung abschließen; check dies nochmal, aber ich glaube du hast da keine besonderen Formerfordernisse, da ggü RA. Es empfiehlt sich aber natürlich immer, sämtliche Konditionen der Zusammenarbeit festzulegen. Wenn du neu bist kann er dies ja auch allenfalls als "übervorsichtig" auslegen.
Im Konflikt Check dann natürlich jeweils die Beteiligten der einzelnen Fälle aufführen.
Viel Glück weiterhin!
Ich würde -ohne Garantie- den Kollegen bzw. dessen Kanzlei als Mandanten aufnehmen und mit ihm eine Vergütungsvereinbarung abschließen; check dies nochmal, aber ich glaube du hast da keine besonderen Formerfordernisse, da ggü RA. Es empfiehlt sich aber natürlich immer, sämtliche Konditionen der Zusammenarbeit festzulegen. Wenn du neu bist kann er dies ja auch allenfalls als "übervorsichtig" auslegen.
Im Konflikt Check dann natürlich jeweils die Beteiligten der einzelnen Fälle aufführen.
Viel Glück weiterhin!