07.04.2021, 13:52
Moin zusammen,
wenn ein Ausgangsbescheid mehrere Anordnungen gegenüber dem Adressaten enthält und der Adressat dagegen Widerspruch einlegt und daraufhin Klage erhebt, ist das dann ein Fall der objektiven Klagehäufung, weil mehrere Anordnungen (bspw. Nutzungsuntersagung+ irgendeine Pflicht, irgendwas zutun) oder ist das nur eine normale Klage, weil lediglich ein Ausgangsbescheid angefochten wird, der mehrere Maßnahmen enthält?
wenn ein Ausgangsbescheid mehrere Anordnungen gegenüber dem Adressaten enthält und der Adressat dagegen Widerspruch einlegt und daraufhin Klage erhebt, ist das dann ein Fall der objektiven Klagehäufung, weil mehrere Anordnungen (bspw. Nutzungsuntersagung+ irgendeine Pflicht, irgendwas zutun) oder ist das nur eine normale Klage, weil lediglich ein Ausgangsbescheid angefochten wird, der mehrere Maßnahmen enthält?
07.04.2021, 13:53
(07.04.2021, 13:52)Frage424 schrieb: Moin zusammen,
wenn ein Ausgangsbescheid mehrere Anordnungen gegenüber dem Adressaten enthält und der Adressat dagegen Widerspruch einlegt und daraufhin Klage erhebt, ist das dann ein Fall der objektiven Klagehäufung, weil mehrere Anordnungen (bspw. Nutzungsuntersagung+ irgendeine Pflicht, irgendwas zutun) oder ist das nur eine normale Klage, weil lediglich ein Ausgangsbescheid angefochten wird, der mehrere Maßnahmen enthält?
Wäre ein Fall der objektiven Klagehäufung, da mehrere Verwaltungsakte und damit auch mehrere Anfechtungsklagen vorliegen.