21.01.2021, 14:52
Hallo,
die Frage ergibt sich schon aus dem Titel: muss die Ausbildung in der Wahlstation 1 in Hamburg zwingend durch einen Volljuristen erfolgen?
Viele Grüße!
die Frage ergibt sich schon aus dem Titel: muss die Ausbildung in der Wahlstation 1 in Hamburg zwingend durch einen Volljuristen erfolgen?
Viele Grüße!
21.01.2021, 23:26
Ja
22.01.2021, 00:11
22.01.2021, 13:33
Ich nehme an, die Station entspricht (ansonsten) den Anforderungen des § 42 I S. 1 HmbJAG?
22.01.2021, 13:41
(22.01.2021, 13:33)Gästle schrieb: Ich nehme an, die Station entspricht (ansonsten) den Anforderungen des § 42 I S. 1 HmbJAG?
Genau, es geht mir um eine Station im AA, allerdings sind an meinem Wunschort - soweit ich weiß -keine Volljuristen beschäftigt. An sich müsste das ja laut § 42 I 2 kein Problem sein:
"Die Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde (§ 41 Absatz 1 Nummer 3) kann bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen stattfinden."
25.01.2021, 16:31
Ich bin der TE und habe nun mit dem OLG telefoniert. Für den Fall, dass sich die Frage in Zukunft auch für andere stellt:
Kein Volljurist nötig, wenn die Wahl 1 im AA absolviert wird.
Kein Volljurist nötig, wenn die Wahl 1 im AA absolviert wird.