07.01.2021, 19:04
Moin,
kann mir mal einer erklären, wie man im Assessorexamen sauber Ermessens-VAe prüft? Im Internet wird teilweise behauptet, man müsste erst die Ermessensgrenzen prüfen, dort dann die Unverhältnismäßigkeit als Ermessensgrenze und dann nach der Ermessensprüfung nochmal EXTRA die Grundrecht und die Verhältnismäßigkeit. Das macht m.E. überhaupt keinen Sinn - entweder extra oder halt im Ermessen!?
Kaiser prüft es im Skript (so wie ich es verstehe) nur als Ermessensgrenze. Ich hatte aber das Gefühl, dass hier eine getrennte Prüfung der Verhältnismäßigkeit eher typisch ist..
Kann wer helfen?
Grüßeee
kann mir mal einer erklären, wie man im Assessorexamen sauber Ermessens-VAe prüft? Im Internet wird teilweise behauptet, man müsste erst die Ermessensgrenzen prüfen, dort dann die Unverhältnismäßigkeit als Ermessensgrenze und dann nach der Ermessensprüfung nochmal EXTRA die Grundrecht und die Verhältnismäßigkeit. Das macht m.E. überhaupt keinen Sinn - entweder extra oder halt im Ermessen!?
Kaiser prüft es im Skript (so wie ich es verstehe) nur als Ermessensgrenze. Ich hatte aber das Gefühl, dass hier eine getrennte Prüfung der Verhältnismäßigkeit eher typisch ist..
Kann wer helfen?
Grüßeee
07.01.2021, 20:10
Getrennte Prüfung nur im (allgemeinen) Polizeirecht, weil es dort regelmäßig eine ausdrückliche Norm zur Verhältnismäßigkeit gibt.
Ansonsten im Ermessen.
Ansonsten im Ermessen.
07.01.2021, 22:13
(07.01.2021, 19:04)TerreDErmess schrieb: Im Internet wird teilweise behauptet, man müsste erst die Ermessensgrenzen prüfen, dort dann die Unverhältnismäßigkeit als Ermessensgrenze und dann nach der Ermessensprüfung nochmal EXTRA die Grundrecht und die Verhältnismäßigkeit.
Das habe ich noch nirgendwo so gesehen. Und es ergibt auch für mich – wie du es so treffend ausdrückst – überhaupt keinen Sinn.