30.12.2020, 15:55
Moin Leute,
Ich hätte eine kurze Frage den Hilfsbeweisantrag im Strafrecht betreffend. Angenommen RA XY stellt einen Hilfsbeweisantrag für den Fall der Verurteilung seines Mandanten. Hält das Gericht den Antrag für ablehnenswert, ist mir alles klar, dann wird der Antrag in den Urteilsgründen zurückgewiesen. Aber wie ist es denn, wenn der Antrag positiv beschieden wird (zB am Schöffengericht). Berät sich dann der Vorsitzende mit den Schöffen über den Schuldspruch, kommt im Ergebnis zu einer Verurteilung und tritt dann wieder in den Sitzungssaal ein und es findet hinsichtlich des Hilfsantrages erneut eine Beweisaufnahme statt? oder wie kann man sich das vorstellen?
Danke schonmal für eure Antworten :)
Ich hätte eine kurze Frage den Hilfsbeweisantrag im Strafrecht betreffend. Angenommen RA XY stellt einen Hilfsbeweisantrag für den Fall der Verurteilung seines Mandanten. Hält das Gericht den Antrag für ablehnenswert, ist mir alles klar, dann wird der Antrag in den Urteilsgründen zurückgewiesen. Aber wie ist es denn, wenn der Antrag positiv beschieden wird (zB am Schöffengericht). Berät sich dann der Vorsitzende mit den Schöffen über den Schuldspruch, kommt im Ergebnis zu einer Verurteilung und tritt dann wieder in den Sitzungssaal ein und es findet hinsichtlich des Hilfsantrages erneut eine Beweisaufnahme statt? oder wie kann man sich das vorstellen?
Danke schonmal für eure Antworten :)
31.12.2020, 01:34
Dann kommt das Gericht zurück verkündet kein Urteil, sondern den Wiedereintritt in die Beweisaufnahme. Zu einer Verurteilung wird es nicht kommen, sonst würde es den Antrag ablehnen